EKZ und ewz unterstützen Grossverbraucher im Falle einer Mangellage

Grossverbraucher in den Verteilnetzgebieten der EKZ und der ewz können im Falle einer Strommangellage in ihrem Kundenportal bzw. auf einem zentralen Datahub alle relevanten Informationen abrufen. Eine rasche Registrierung macht Sinn, falls noch kein aktives Login besteht.

Zwei Männer mit Bauhelm auf den Kopf stehen in einer grossen Betonhalle in der eine Vielzahl elektrischer Installationen zu sehen sind.
Gut informiert in einer Mangellage: Grossverbraucher der EKZ und der ewz können in einem Portal alle relevanten Informationen einsehen. Quelle: EKZ

Vorgeschrieben ist lediglich die Information und Verfügung per Brief: So müssten Verteilnetzvertreiber im Kanton Zürich und der ganzen Schweiz ihre Grosskunden (Jahresverbrauch über 100 MWh) im Auftrag des Bundes über die zugeteilte prozentuale Kontingentierung informieren und die Verfügung des Bundes zustellen.

Die EKZ fand diese Lösung zu schwerfällig und hat ihr Kundenportal myekz.ch nun um einen speziellen Informationsbereich für die rund 2000 Grossverbraucher erweitert, der im Falle einer Strommangellage aktiviert wird. Achtung – erst dann. Zum heutigen Zeitpunkt ist dieser spezielle Informationsbereich im Kundenportal nicht sichtbar.

Aktuelle Verbrauchsdaten rund um die Uhr

Das Ziel: Die betroffenen Unternehmen sollen im Self-Service-Prinzip rund um die Uhr ihre aktuellen Verbrauchsdaten einsehen und mit ihrem zugeteilten Stromkontingent abgleichen können. Angezeigt wird dabei der Referenzwert aus dem Vorjahr, der zulässige monatliche Verbrauch gemäss Kontingentierung sowie die bereits verbrauchte Strommenge.

«Uns geht es darum, unseren Kunden sinnvolle Entscheidungsgrundlagen zur Verfügung zu stellen, mit denen sie ihre Kontingente aktiv bewirtschaften und überwachen können», sagt Mattias Gienal, Leiter Marketing der EKZ. «Zusätzlich entlasten wir so auch unser Call-Center, das im Falle einer Mangellage voraussichtlich stark beansprucht wird.» Am Ende des Monats ist die EKZ dann wie alle Verteilnetzbetreiber verpflichtet, das Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung (BWL) und die Organisation für Stromversorgung in Ausserordentlichen Lagen (Ostral) über den effektiven monatlichen Verbrauch ihrer Grosskunden zu informieren.

Login via Firmen-Mailadresse empfohlen

Die EKZ empfiehlt allen Grossverbrauchern, sich jetzt schon im Kundenportal zu registrieren, um im Falle einer Mangellage schnellstmöglich alle wichtigen Infos zu erhalten. Kunden mit aktivem Login werden nämlich bereits vor Versand der Verfügung mit der Kontingentierung per Mail darüber informiert. So erhalten sie einige Tage Vorsprung. Sinnvollerweise wird für das Login eine gut betreute allgemeine Firmen-E-Mailadresse verwendet. So kann verhindert werden, dass Informationen im Krankheitsfall im Mailkonto einer einzelnen Person hängen bleiben.

ewz-Kunden erhalten Zugriff via Swisseldex-Plattform

Beim ewz werden die rund 1600 Grosskunden via Swisseldex (Swiss Electricity Data Exchange), einem zentralen Datahub der Strombranche, über ihren aktuellen Stromverbrauch sowie die zugeteilten Kontingente informiert. Dank der zentralen Lösung wird sogar dies verteilnetzübergreifend möglich sein, was für die sogenannten Multisite-Kunden (siehe Info-Box) interessant ist.

Die ewz-Lösung ist voraussichtlich ab Januar 2024 verfügbar. Grosskunden werden dann ebenfalls eingeladen, sich rasch zu registrieren, so dass sie nebst dem Postweg auch per E-Mail informiert werden können. Bei der Swisseldex-Lösung können zudem gehandelte Kontingente hinzugefügt resp. abgezogen werden, was einen noch besseren Überblick verschafft.

Das Stadtwerk Winterthur informiert seine rund 500 Grossverbraucher vorschriftsgemäss per Post und verweist ansonsten auf die Möglichkeit, sich persönlich bei der zuständigen Kontaktperson zu informieren oder die Stromverbrauchsdaten des Vortages im Kundenportal des Stadtwerks einzusehen.
 

«Zwischenlösung» für Multisite-Kunden in diesem Winter

Ende September hat der Bundesrat den Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen (VSE) in einer Weisung beauftragt, eine kurzfristige Lösung für die Bewirtschaftung von Stromkontingenten für Unternehmen mit mehreren Standorten in unterschiedlichen Verteilnetzen sowie die Weitergabe von Kontingenten zwischen verschiedenen Grossverbrauchern aufzubauen. Diese kurzfristige Lösung besteht darin, dass der VSE die sogenannten verteilnetzübergreifenden Multisite-Verbraucher registriert.

Ein allenfalls notwendiger Handel wird diesen Winter über die bestehenden drei oder vier Handelsplattformen abgewickelt. Der VSE wird den Verteilnetzbetreibern dazu eine Checkliste zur Verfügung stellen. Sie enthält alle Angaben, die nötig sind, um den Kontingentehandel nachzuvollziehen (z.B. das transferierte Kontingent in MWh mit dazugehöriger Kontingent-ID, plus alle relevanten Unternehmensinformationen).

Der Auftrag zur Entwicklung einer VSE-eigenen Kontingente-Handelsplattform im Sinne einer Langfristlösung wurde vom Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung (BWL) aktuell noch nicht erteilt. «Der Aufbau von Schnittstellen zu anderen Plattformen, beispielsweise solchen von regionalen Verteilnetzbetreibern, ist erst dann möglich, würde aber auf jeden Fall Sinn machen», sagt Claudia Egli, Mediensprecherin des VSE.

Eigenverantwortung von Multisite-Verbrauchern gross geschrieben

Dass beim Kontingentehandel alles rechtmässig abläuft, ist primär Sache der Grossverbraucher. Im Falle einer Mangellage mit Strom-Kontingentierung ist vorgesehen, dass der VSE die Wahrhaftigkeit der deklarierten Handelsaktivitäten von Multisite-Verbrauchern stichprobenweise kontrolliert.

Bei Überschreitung der Kontingentierung findet eine Meldung ans Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung (BWL) statt. Je nach Grad der Überschreitung müssten die betroffenen Grossverbraucher dann mit einer Verfügung oder Anzeige der kantonalen Strafverfolgungsbehörden rechnen.

Für diese Meldung zuständig: