Nährwertangaben: Ist so viel drin, wie draufsteht?

Nährwertangaben informieren uns über die Zusammensetzung eines Lebensmittels. Für deren Deklaration gelten grosszügige Toleranzen. Trotzdem wurden bei fast jeder 7. Probe zu grosse Abweichungen beanstandet. Die Betriebe müssen dafür sorgen, dass die Angaben den Tatsachen entsprechen. Das Kantonale Labor schaut weiterhin genau hin und greift ein, wo es nötig ist.

Nährwertangaben informieren uns über die Zusammensetzung der Nährstoffe in einem Lebensmittel. Sie geben beispielsweise an, wieviel Fett oder Protein enthalten ist. Sie sagen somit auch etwas aus über den Wert eines Lebensmittels. Für Personen, die sich z. B. kalorienarm oder proteinreich ernähren möchten, sind sie wesentlich für den Kaufentscheid.
Das Kantonale Labor kontrolliert stichprobenartig und risikoorientiert, ob diese Angaben den Tatsachen entsprechen, und greift wo nötig ein. Die Betriebe müssen durch ihre Selbstkontrolle sicherstellen, dass die Nährwertangaben korrekt sind. Da die Zusammensetzung der Rohstoffe natürlicherweise schwankt, wurden Toleranzen definiert, innerhalb derer die tatsächliche Zusammensetzung vom deklarierten Wert abweichen darf. Beispielsweise sollte bei einem deklarierten Proteingehalt von 10 g/100 g der gemessene Wert im Bereich von 8 bis 12 g/100 g liegen.
 

Nährwerttabelle
Nährwerttabelle Quelle: Kantonales Labor Zürich, Thomas Amrein

Bei 205 Proben wurden Nährwertangaben überprüft. Dazu wurde insbesondere der Gehalt an Fett, Protein, Kohlenhydraten, gesättigten Fettsäuren, Zucker und Ballaststoffen bestimmt. Die Messwerte wurden mit der Deklaration verglichen und es wurde beurteilt, ob sie innerhalb der Toleranzen liegen. Bei 28 Produkten waren die Abweichungen so gross, dass sie beanstandet werden mussten. Insgesamt entsprachen bei fast 14 % der Proben Nährwertangaben nicht den Tatsachen. Am häufigsten wurden Würste, Vegi-Produkte, Feinbackwaren, Cerealien und Vollkorn-Produkte beanstandet. In diesen Kategorien wurden bei rund 20 % der Proben zu grosse Abweichungen festgestellt. Am häufigsten waren die Angaben zu gesättigten Fettsäuren und Ballaststoffen falsch, aber auch die Fett- und Proteingehalte wichen wiederholt zu stark ab.
Die verantwortlichen Betriebe erhielten deswegen eine Beanstandung und mussten den Mangel beheben. Aus Gründen der Verhältnismässigkeit wurden die noch vorhandene Ware bzw. das Verpackungsmaterial nicht vernichtet, sondern noch aufgebraucht. Die Betriebe wurden verpflichtet, innert nützlicher Frist den Mangel zu beheben.
Die Ursachen für die zu grossen Abweichungen waren vielfältig. Zum Beispiel wurde bei einer Rezepturänderung nicht überprüft, ob die Nährwertangaben noch korrekt sind. Hier muss die Kommunikation zwischen Hersteller und Verpacker gut funktionieren. Zudem haben sich einige Betriebe auf reine Berechnungen und grobe Spezifikationen verlassen. Eine Analyse, welche idealerweise mehrere Produktionen abdeckt, bietet jedoch die bessere Grundlage für eine korrekte Deklaration der Nährwerte.
Das Kantonale Labor wird weiterhin überprüfen, ob auch tatsächlich so viel drin ist, wie auf den Verpackungen draufsteht, damit die Konsumenten diesbezüglich nicht getäuscht werden.
 

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