Licht aus für quecksilberhaltige Leuchtstoffröhren und ineffiziente Halogenlampen

Diverse Leuchtstoffröhren und Halogenlampen dürfen ab Herbst 2023 nicht mehr in Verkehr gebracht werden, weil sie entweder das Schwermetall Quecksilber enthalten oder zu wenig energieeffizient sind. Das Kantonale Labor weist auf gebräuchliche Lampen hin, die schon bald nicht mehr hergestellt oder importiert werden und in der Folge nicht mehr erhältlich sein werden.

Hauptsächlich wegen des niedrigen Stromverbrauchs ersetzten vor einiger Zeit Leuchtstoff- und Halogenlampen die Glühlampen. Heute werden diese schrittweise durch LED-Lampen ersetzt.
LED-Lampen verbrauchen wenig Strom, verfügen über eine lange Lebensdauer und können Licht mit unterschiedlichen Farben abgeben. In der Schweiz können mit der Substitution von Leuchtstofflampen in den kommenden fünf Jahren rund 30 GWh Strom gespart werden.

Folgende Arten von Lampen sind von den Regelungen betroffen:

Leuchtstoffröhren (Neonröhren):

  • Aufgrund des enthaltenen Quecksilbers wurden Kompaktleuchtstofflampen mit Schraubsockel E14 und E27 (mit Vorschaltgerät) bereits im September 2021 verboten.
  • Per 24. August 2023 werden die weit verbreiteten T8-(26 mm) und T5- (16 mm) Leuchtstoffröhren verboten. Lagerbestände in der Schweiz dürfen noch abverkauft werden. Das eingebaute Vorschaltgerät und der eventuell eingesteckte Starter bestimmen den Typ der Ersatz-Röhren mit LED-Technik. Am besten empfiehlt der Detailhändler bzw. der Lieferant eine geeignete LED-Röhre. Unter Umständen muss ein Fachmann den Austausch vornehmen oder die gesamte Installation ersetzen.

 Halogenlampen:

  • Halogen-Reflektorlampen mit GU5.3 Fassung sowie einige andere Halogenlampen werden wegen ungenügender Energieeffizienz seit August 2019 nicht mehr importiert.
  • Das Verbot für die kleinen Halogenstiftlampen für 230 V (G9) und 12 Volt (G4 und GY6,35) gilt ab dem 1. September 2023. Lagerbestände in der Schweiz dürfen noch abverkauft werden. Defekte Halogenstiftlampen können durch passende Ersatzprodukte mit LED-Technik einfach ersetzt werden.
Das Foto zeigt Halogenlämpchen, die bald nicht mehr verkauft werden dürfen.
Halogenlampen, die bald nicht mehr auf dem Markt sein werden. Quelle: Kantonales Labor Zürich, Mirjam Widmer

Hinweis auf die Entsorgung:

Defekte Leuchtstofflampen sollen im Detailhandel oder bei einer geeigneten Sammelstelle zurückgegeben werden. Die Rücknahme erfolgt kostenlos. Bei der Rückgabe muss darauf geachtet werden, dass die Lampen nicht zerbrechen.

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