«Dörfs es bitzeli meh sii?» - bei Getränken mit 0.0 % Alkohol ist auch schon mal mehr drin als draufsteht
Mitteilung 18.11.2022
Getränke mit der Anpreisung «0.0 % Alkohol» versprechen einen Mehrwert. Im Gegensatz zu den klassischen «alkoholfreien» Erzeugnissen, darf nun wirklich kein Ethanol mehr enthalten sein. Das Kantonale Labor hat hingeschaut und bei 20 % der Proben alkoholfreier Getränke einen zu hohen Gehalt festgestellt.
«Alkoholfreies» Bier etc. gibts schon lange. Nach Gesetz ist in solch als «alkoholfrei» bezeichneten Produkten aber noch ein kleiner Rest von bis zu 0.5 % vol. Ethanol zulässig.
Neuer sind Innovationen mit der Werbung «0.0 % Alkohol». Auch diese gelten rechtlich als «alkoholfreie Getränke», wobei mit der Anpreisung jedoch zu verstehen gegeben wird, dass nun gar kein Alkohol mehr enthalten ist. Ob dies tatsächlich der Fall ist, wurde in einer Untersuchung von 25 alkoholfreien Bieren, Weinen, Alternativen zu Spirituosen und weiteren Getränken – davon 10 Proben mit der Auslobung «0.0 %» - untersucht.
In 5 Erzeugnissen war mehr Alkohol drin, als auf der Etikette draufstand.
Von den klassischen «alkoholfreien Getränken» enthielten 3 Proben zu viel Ethanol. Es handelte sich dabei einerseits um eine alkoholfreie Alternative zu Gin mit 0.6 % vol. Der Produzent verwendete fälschlicherweise ein Aroma mit zu viel Alkohol als Trägerstoff. Andererseits wurde in 2 alkoholfreien Kombucha-Getränken jeweils ca. 1.5 % vol. festgestellt. Die Hersteller achteten nicht genügend darauf, dass die Fermentation mit der Kombucha-Kultur Alkohol produziert und dieser Prozess früh genug gestoppt werden muss, damit kein alkoholisches Produkt entsteht.
Bei den mit «0.0 %» beworbenen Getränken fielen eine Alternative zu Gin sowie ein Aperitif mit jeweils 0.1 bzw. 0.6 % vol. Ethanol auf. Im ersten Fall ist die Ursachenabklärung für die festgestellte Abweichung noch im Gange. Der Aperitif erhielt den Alkohol aus den eingesetzten Aromen. Der Hersteller startete ein Projekt, um diese Rohstoffe zu ersetzen.
Die Erzeugnisse wurden zusätzlich auf Konservierungsstoffe, Süssungsmittel sowie die Kennzeichnung geprüft. Der erwähnte Aperitif enthielt mehr vom Konservierungsmittel Benzoesäure als erlaubt. Die Beschriftung von 15 Proben war ungenügend. Bei nicht weniger als 9 Produkten waren Teile der Deklaration oder gar alle obligatorischen Angaben nicht wie gefordert leicht lesbar. Dies ist erstaunlich, stünde doch mehr als genügend Platz auf den Flaschen oder Dosen zur Verfügung, um alle Informationen klar und deutlich anzubringen.
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