Weiterhin Unterstützung für den Sport
Mitteilung 14.08.2020
Das Sportamt hat seit Mitte März 2020 rund 170 Gesuche von Zürcher Sportorganisationen um «Soforthilfe Sport» zur Abfederung von Schäden im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie geprüft. Bis heute wurden knapp 1.7 Mio. Franken, der vom Regierungsrat in seinem Corona-Massnahmenpaket bereitgestellten 2 Millionen Franken ausbezahlt. Bis Ende August wird die Bearbeitung der Gesuche abgeschlossen sein. Nun kommt das Stabilisierungspakt des Bundes zum Tragen.
Die Mehrheit der Gesuchstellenden verzeichnete finanzielle Ausfälle aufgrund von abgesagten Veranstaltungen sowie dem Abbruch der Meisterschaft und den damit einhergehenden Ertragseinbussen aus dem Betrieb von Festwirtschaften und Sponsoringbeiträgen. Die mit freiwilligen Helfereinsätzen der Vereinsmitglieder erwirtschafteten Gewinne stellen eine wichtige Finanzierungsquelle für die Sportvereine dar. Mit der «Soforthilfe Sport» hat der Kanton Zürich die Weiterführung der Sportangebote der betroffenen Vereine und Verbände gesichert und die Auswirkungen des Lock-Downs und Veranstaltungsverbots abgefedert.
Sport-Stabilisierungspaket Bund
Es wird erwartet, dass die Corona-Pandemie auch in den kommenden Monaten negative Auswirkungen auf die Einnahmen der Sportorganisationen haben wird. Der Bund hat deshalb am 1. Juli 2020 ein Sport-Stabilisierungspaket vorgestellt. Das Bundesparlament hat im Juni 2020 rund 95 Mio. Franken für das Jahr 2020 bewilligt, über weitere 100 Mio. Franken für das Jahr 2021 wird das Parlament im Herbst entscheiden. Die Mittel sollen finanzielle Ausfälle im Leistungs- und Breitensport aufgrund der Corona-Pandemie abfedern und den Schweizer Sport längerfristig absichern.
Anträge via nationale Sportverbände
Die nationalen Sportverbände wurden aufgefordert für ihre Sportart Stabilisierungskonzepte auszuarbeiten, welche anschliessend von Swiss Olympic genehmigt werden. In diesen Stabilisierungskonzepten legen die Verbände unter anderem fest, welche Strukturen unterstützt werden sollen (z.B. Verband, Vereine und ähnliche Organisationen, Nachwuchsförderstützpunkte, Leistungszentren, Anlässe des Breiten- und Leistungssports, internationale Anlässe des Breiten- und Leistungssports).
Gesuche von Sportorganisationen, sind an den für die jeweilige Sportart zuständigen Sportverband zu richten. Die nationalen Sportverbände sind zuständig für die Prüfung der Gesuche. Informationen zu den Richtlinien, Bedingungen und zum Ablauf der Gesuchseingabe müssen beim jeweiligen Dachverband eingeholt werden. Da die Arbeiten unterschiedlich weit fortgeschritten sind, ist der Informationstand von Sportart zu Sportart unterschiedlich.
Das Sportamt fordert die Organisationen auf, sich auf der Website des für ihre Sportart zuständigen nationalen Verbandes zu informieren.
Gesuche von Organisationen, die «Soforthilfe Sport» erhalten haben
Sportorganisationen, die «Soforthilfe Sport» vom Kanton Zürich erhalten haben, sind berechtigt ergänzend ein Gesuch für Bundesbeiträge aus dem Sport-Stabilisierungspaket zu beantragen. Dabei ist der Beitrag «Soforthilfe Sport» des Kantons Zürich als Ertrag auszuweisen. Gleiches gilt für allfällige kommunale Unterstützungsbeiträge.