61 Millionen Franken für energieeffiziente, klimaschonende Gebäude
Medienmitteilung 01.01.2025
Mit dem Förderprogramm Energie unterstützt der Kanton Zürich Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer dabei, ihr Gebäude fit zu machen hinsichtlich Energieeffizienz und Klimaschutz. In diesem Jahr stehen insgesamt 61 Millionen Franken an Fördergeldern zur Verfügung. Für einen gezielten Einsatz der Mittel hat die Baudirektion das Förderprogramm auf Anfang 2025 punktuell angepasst.
Im Kanton Zürich sind Gebäude für über 40 Prozent des Energieverbrauchs und für über 30 Prozent der Treibhausgasemissionen verantwortlich. Seit dem 1. September 2022 müssen im Kanton Zürich deshalb Öl- und Gasheizungen in bestehenden Gebäuden am Ende ihrer Lebensdauer durch klimafreundliche Heizungen ersetzt werden, wenn es technisch möglich und finanziell tragbar ist. Der Kanton unterstützt den Umstieg mit Förderbeiträgen. Zudem wird bei Bestandesbauten die Dämmung der Aussenhülle zur Verbesserung der Energieeffizienz finanziell gefördert. 2025 stehen insgesamt 61 Millionen Franken zur Verfügung. Um damit eine möglichst grosse Wirkung zu erzielen und Anpassungen auf Bundesebene aufzunehmen, hat die Baudirektion das bewährte Förderprogramm Energie auf Anfang 2025 in einigen Punkten angepasst.
Mehr Fördergeld für Ersatz von grösseren fossilen Heizungen
Die Sockelbeiträge für den Ersatz von fossilen und direktelektrischen Heizungen auf ein erneuerbares System wurden um rund einen Drittel reduziert. Stattdessen gibt es deutlich höhere an die Heizleistung gekoppelte Beiträge. Der Ersatz von Heizungen ab einer Leistung von ca. 30 Kilowatt wird somit stärker unterstützt als bis anhin, wohingegen die Beiträge bei kleineren Heizungen etwas geringer ausfallen. Dies trägt dem Umstand Rechnung, dass vor allem der Ersatz von grösseren Heizungen technisch und wirtschaftlich anspruchsvoll ist.
Gesamtmodernisierungen der Gebäudehülle werden belohnt
Mit der Dämmung der Gebäudehülle kann viel Heizenergie eingespart und die Heizung kleiner dimensioniert werden. Ist ein Gebäude schlecht gedämmt, verliert es im Winter übermässig an Wärme und wird im Sommer während Hitzeperioden schneller aufgewärmt. Um den Anreiz für Gesamtmodernisierungen der Gebäudehülle zu erhöhen, wurde der Grundbeitrag für die Fassadendämmung gesenkt. Dafür gibt es einen Zusatzbeitrag, wenn mindestens 90 Prozent der Gesamtfläche von Dach, Fassaden und Böden oder Wänden, die an unbeheizte Räume oder Erdreich grenzen, gedämmt werden. Bei Gesamtmodernisierungen nach MINERGIE-Standard werden nur noch jene mit der Zusatzzertifizierung «ECO» gefördert, womit auch Vorgaben zur Kreislauffähigkeit und zum Energieverbrauch für Bau, Herstellung und Transport der eingesetzten Materialien (graue Energie) zu berücksichtigen sind.
Zusatzbeitrag für Wärmeverteilsystem beim Ersatz dezentraler Heizungen
Stromfressende Elektroheizungen, die im Kanton Zürich ab 2030 verboten sind, sowie fossile Heizungen wurden in der Vergangenheit teilweise dezentral installiert, also mit einer Wärmequelle in jedem Zimmer. In beiden Fällen ist der Ersatz aufwändig und kostenintensiv, weil zunächst ein Wärmeverteilsystem zusammen mit Radiatoren oder einer Bodenheizung installiert werden muss. Wer dezentrale elektrisch oder fossil betriebene Einzelheizungen durch ein klimafreundliches Heizsystem ersetzt, kann deshalb neu von einer zusätzlichen Förderung von mindestens 15 000 Franken für den Einbau des Wärmeverteilsystems profitieren.
Förderprogramm Energie
Das kantonale Energieförderprogramm leistet einen wichtigen Beitrag zur Erreichung des Netto-Null-Klimaziels des Kantons: Es unterstützt Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer dabei, die Energie in ihren Gebäuden effizienter zu nutzen und fossile Brennstoffe durch erneuerbare Energiequellen zu ersetzen. Finanziert wird das Förderprogramm zum einen aus dem vom Kantonsrat gesprochenen Rahmenkredit 2023–2026. Die kantonalen Gelder werden mit Mitteln aus der national erhobenen CO2-Abgabe auf Brennstoffe (Globalbeiträge) ergänzt. Mit dem zunehmenden Umstieg auf erneuerbare Energien sinken diese sogenannten Globalbeiträge. Ab 2025 sind dafür basierend auf dem 2023 vom Schweizer Stimmvolk angenommenen Klima- und Innovationsgesetz für ausgewählte Massnahmen zusätzliche Bundesmittel vorgesehen. Insgesamt stehen somit für 2025 61 Millionen Franken für den Gebäudebereich zur Verfügung. Aus dem Rahmenkredit stehen zudem für den Zeitraum 2023–2026 für die Energiespeicherung und für Biogasanlagen 6 Millionen Franken, für Massnahmen im Bereich der Information und Beratung 4 Millionen Franken und für Pilotprojekte 13,5 Millionen Franken zur Verfügung.