Stellungnahme zur Verfahrenseinstellung durch das Zürcher Obergericht
Medienmitteilung 13.12.2024
Das Zürcher Obergericht hat entschieden, das Strafverfahren gegen drei Beschuldigte betreffend Bankgeheimnisverletzung und wirtschaftlichen Nachrichtendienst einzustellen. Die Zürcher Staatsanwaltschaft ist über den Entscheid des Obergerichts überrascht und prüft das weitere Vorgehen.
Das Zürcher Obergericht hat mit Beschluss vom 12. Dezember 2024 entschieden, das Strafverfahren gegen drei Beschuldigte betreffend Bankgeheimnisverletzung und wirtschaftlichen Nachrichtendienst einzustellen (siehe Medienmitteilung des Obergerichts des Kantons Zürich vom 12. Dezember 2024).
Die Zürcher Staatsanwaltschaft ist überrascht über den Entscheid des Obergerichts und wird über einen Weiterzug ans Bundesgericht nach Prüfung der schriftlichen Urteilsbegründung entscheiden.
Das Obergericht befasste sich gemäss der vorgenannten Medienmitteilung lediglich mit formellen Aspekten des Verfahrens. Die Staatsanwaltschaft bedauert, dass sich das Obergericht mit den vorliegend im Raum stehenden wichtigen Rechtsfragen nicht auseinandersetzte und die vom Bezirksgericht noch bestätigten Vorwürfe hinsichtlich aller drei Beschuldigten inhaltlich nicht beurteilte.
Die Frage der Befangenheit des anfänglichen Verfahrensleiters bildete bereits Gegenstand einer staatsanwaltschaftlichen Beschwerde an das Bundesgericht, wobei das Bundesgericht eine solche verneinte.
Da noch kein rechtskräftiger Verfahrensabschluss vorliegt, können über den Inhalt dieser Medienmitteilung hinaus keine weiteren Informationen bekanntgegeben werden.