Neue Regelung für das Einwassern von Schiffen im Greifen-, Pfäffiker- und Türlersee

Ab 6. Januar 2025 dürfen Schiffe im Greifen-, Pfäffiker- oder Türlersee wieder einwassern, solange sie ausschliesslich in diesem einen See verkehren. Dieser muss zuvor als Heimgewässer deklariert werden. Dies soll verhindern, dass die schädliche Quaggamuschel in die kleineren Zürcher Seen verschleppt wird. Als definitive Massnahme gegen die Ausbreitung invasiver gebietsfremder Tiere und Pflanzen in unseren Gewässern plant der Kanton Zürich die Einführung einer Schiffsmelde- und -reinigungspflicht im Verlauf des 2. Quartals 2025.

Im September 2024 wurde im Zürichsee die schädliche Quaggamuschel gefunden. Diese invasive gebietsfremde Muschel breitet sich hauptsächlich über Schiffe und Boote aus, die in verschiedenen Gewässern verkehren. Der Greifen-, der Pfäffiker- und der Türlersee sind mit hoher Wahrscheinlichkeit noch frei von der Quaggamuschel. Zum Schutz dieser drei verfügte die Baudirektion deshalb Mitte September ein sofortiges Einwasserungsverbot.

Einwassern erlaubt, solange das Schiff nur im Heimgewässer verkehrt

Nun wird diese Sofortmassnahme durch eine neue Regelung ersetzt. Ab 6. Januar 2025 dürfen im Kanton Zürich immatrikulierte Schiffe im Greifen-, Pfäffiker- oder Türlersee wieder einwassern, solange sie nur in diesem einen See verkehren. Dazu muss dieser See zuvor als Heimgewässer deklariert werden. Innerhalb des Heimgewässers ist das Ein- und Auswassern uneingeschränkt erlaubt. Ein Wechsel in andere Gewässer ist hingegen untersagt. Für die Deklaration des Heimgewässers stellt der Kanton Zürich ein digitales Meldeformular zur Verfügung.

Diese Lockerung soll es Personen, die ihr Schiff auf einem Trockenplatz an einem der drei Seen oder zu Hause lagern, wieder ermöglichen, dieses zu nutzen. Wenn das Schiff zuvor in einem anderen als dem deklarierten Heimgewässer verkehrte (beispielsweise im Zürichsee), muss es vor dem erstmaligen Einwassern von einer autorisierten Schiffsreinigungsstelle gereinigt werden.

Schiffe mit ausserkantonalen oder ausländischen Kennzeichen dürfen im Greifen-, Pfäffiker- und Türlersee bis auf Weiteres nicht einwassern.

Schiffsmelde- und Reinigungspflicht in Vorbereitung

Die neuen Vorgaben für das Einwassern auf dem Greifen-, Pfäffiker- und Türlersee gelten so lange, bis im Kanton Zürich eine Schiffsmelde- und Reinigungspflicht umgesetzt ist. Sie wird für alle schiffbaren Gewässer im Kanton gelten, also auch den Zürichsee. Wer sein Schiff in verschiedenen Gewässern nutzt, muss dieses dann bei jedem Gewässerwechsel von einer autorisierten Schiffsreinigungsstelle fachgerecht reinigen lassen. Die Vorbereitungen für die Schulung und Zertifizierung dieser Reinigungsstellen sind im Gang; die Einführung der Schiffsmelde- und -reinigungspflicht ist im Verlauf des zweiten Quartals 2025 geplant.

Kleinboote und Wassersportausrüstung reinigen, kontrollieren, trocknen

Die grösste Gefahr für die Verschleppung invasiver gebietsfremder Arten wie der Quaggamuschel sind Schiffe. Doch auch bei Kleinbooten und Wassersportausrüstung besteht ein gewisses Risiko, dass von Auge kaum sichtbare Pflanzen und Lebewesen von einem Gewässer ins nächste mitreisen. Für Stand-Up-Paddel, Kanus, Ruder- oder Schlauchboote gilt deshalb: bei jedem Gewässerwechsel mit heissem Wasser reinigen, sorgfältig kontrollieren und vollständig trocknen. Das Gleiche gilt für Fischerei- und Tauchausrüstung. Mit der Sensibilisierungskampagne «Vorsicht blinde Passagiere» macht der Kanton Zürich seit mehreren Jahren auf diese Verhaltensregeln aufmerksam.

Invasive gebietsfremde Arten können grosse Schäden anrichten

Die Quaggamuschel stammt ursprünglich aus dem Schwarzmeerraum und breitet sich in den Schweizer Seen rasant aus. Sie verdrängt einheimische Tierarten und kann Wasserfassungen für Trinkwasser und Energienutzung verstopfen sowie Ufer- und Hafenanlagen überwuchern. Wenn die Quaggamuschel einmal in einem Gewässer vorhanden ist, ist es kaum möglich, sie wieder loszuwerden. Zentral ist deshalb, jene Gewässer zu schützen, in denen sie noch nicht vorkommt.

Neben der Quaggamuschel können auch andere invasive gebietsfremde Arten in unseren Seen und Flüssen Schaden anrichten. Darunter beispielsweise das Schmalrohr, eine Wasserpflanze, die im Genfersee und den Tessiner Seen dichte Teppiche bildet und die Wasserqualität beeinträchtigt. 

Das Meldeformular für die Deklaration des Heimgewässers wird am 6. Januar 2025 aufgeschaltet.

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