Seegrundsanierung in Uetikon am See: Baudirektion zieht Urteil des Baurekursgerichts nicht weiter

Gegen die geplante Projektänderung bei der Sanierung des Seegrunds vor Uetikon am See war Rekurs eingereicht worden. Das Baurekursgericht hiess den Rekurs Ende Oktober teilweise gut. Die Baudirektion hat entschieden, das Urteil nicht weiterzuziehen.

Der Kanton Zürich saniert den Seegrund vor dem ehemaligen Industrieareal der Chemischen Fabrik in Uetikon am See. Zunächst war geplant, die belasteten Sedimente im ganzen Perimeter abzusaugen. Aufgrund vertiefter Untersuchungen erachtete es die Baudirektion jedoch als zielführender, die Sedimente in einem Teilbereich in Ufernähe (ca. 20 Prozent der gesamten Sanierungsfläche) mit sauberem Material zu überschütten.

Schüttung ist grundsätzlich zulässig

Gegen diese Projektänderung wurde beim Baurekursgericht Rekurs erhoben. Ende Oktober hiess das Gericht diesen teilweise gut. Es befand, die Baudirektion habe die Verteilung der Schadstoffe unzureichend abgeklärt. Ansonsten wies das Baurekursgericht jedoch alle Punkte der Rekurrierenden ab. Insbesondere beurteilte es die Schüttung im vorliegenden Fall als grundsätzlich zulässige Sicherungsmassnahme, die auch angewendet werden darf, wenn die Schadstoffe nicht abgebaut werden. Die Frist für eine Beschwerde gegen das Urteil läuft heute ab. Die Baudirektion hat entschieden, das Urteil nicht weiterzuziehen.

Die Baudirektion wird nun die vom Gericht geforderten zusätzlichen Abklärungen durchführen. Diese beinhalten Kernbohrungen bis ins natürliche Sediment und chemische Analysen der Bohrkerne. Auf dieser Basis wird sie die Schadstoffverteilung neu ermitteln und prüfen, welches die optimale Sanierungsvariante ist. Wann das Ergebnis vorliegen wird, lässt sich derzeit nicht sagen.

Das Betriebsareal der Chemischen Fabrik wurde fast 200 Jahre lang industriell genutzt. Die Tätigkeiten hinterliessen Spuren. Diverse Untersuchungen zeigten, dass am Seegrund auf einer Fläche von rund 75’000 m2 mit Schwermetallen belastete Sedimente vorhanden sind. Diese bedeuten eine Gefährdung der Gewässerökologie, also der im Wasser lebenden Flora und Fauna. Ziel der Sanierung ist es, diese Gefährdung zu beseitigen. Für Menschen und das Trinkwasser besteht keine Gefahr. Die Sanierung hatte Ende April 2022 begonnen und ist inzwischen mit Ausnahme des von der Projektänderung betroffenen Bereichs in Ufernähe abgeschlossen.
 

Kontakt

Baudirektion - Medienstelle

Adresse

Walcheplatz 2
8090 Zürich
Route (Google)