Innovationspark Zürich: Kantonaler Gestaltungsplan für Teilgebiet B ist festgesetzt

Das Generationenprojekt Innovationspark Zürich erreicht einen weiteren Meilenstein. Die Baudirektion hat für das Teilgebiet B den kantonalen Gestaltungsplan festgesetzt. Er regelt die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die zweite Etappe des Innovationsparks Zürich und für Flächen für den Forschungs-, Test- und Werkflugplatz.

Auf dem Areal des Flugplatzes Dübendorf entsteht ein Forschungs- und Entwicklungsstandort mit internationaler Ausstrahlung. Der Innovationspark Zürich wird eng verwoben sein mit aviatischen Nutzungen sowie vielfältigen öffentlich zugänglichen Grün- und Freiräumen. Die Kombination eines Innovationsparks mit aviatischer Nutzung ist in diesem Umfang einzigartig. Die Entwicklung des Areals ist ein Generationenprojekt, das für die Region, den Wirtschaftsstandort Zürich sowie den Werk- und Denkplatz Schweiz von herausragender Bedeutung ist.

Die Realisierung des Innovationsparks Zürich wird schrittweise über einen langen Zeitraum erfolgen. Auf Grundlage des kantonalen Richtplaneintrags wurde für den nordwestlichen Teil des Flugplatzes (Teilgebiet A) bereits ein kantonaler Gestaltungsplan festgesetzt. Die zweite Etappe erfolgt im südwestlichen Teil des Flugplatzes (Teilgebiet B). Dort sollen parallel zur historischen Randbebauung des Flugplatzes Flächen für den Innovationspark Zürich und den Forschungs-, Test- und Werkflugplatz geschaffen werden. Für diesen Teil wurde der kantonale Gestaltungplan «Innovationspark Zürich mit Forschungs-, Test- und Werkflugplatz Dübendorf (Teilgebiet B)» erarbeitet.

Abstimmung von Siedlung, Landschaft und Verkehr

Der Gestaltungsplan beinhaltet grundeigentümerverbindlich konkrete Angaben über die Anzahl und die Lage von Baufeldern sowie die Art der Nutzung. Daneben enthält er gestalterische, ökologische und verkehrliche Vorgaben. Auch die Auswirkungen auf das regionale Verkehrsnetz werden vertieft geklärt. Zudem bestimmt der Gestaltungsplan die Lage und Funktion der öffentlichen Grün- und Freiräume.

Mit den Entwicklungen im Innovationspark Zürich, dem Flugfeldpark-Masterplan, dem Flugweg und der jetzigen Festsetzung des Gestaltungsplans konnten in diesem Jahr wichtige Meilensteine in der Gebietsentwicklung Flugplatz Dübendorf erreicht werden.

Der Gestaltungsplan lag vom 15. Dezember 2023 bis 1. März 2024 öffentlich auf. Während dieser Frist konnten sich Interessierte zum Entwurf äussern. Anschliessend hat die Baudirektion den Gestaltungsplan überarbeitet und nun festgesetzt. Zusammen mit dem Bericht zu den Einwendungen liegt er ab dem 22. November 2024 während 30 Tagen öffentlich auf und tritt anschliessend vorbehältlich allfälliger Rechtsmittel in Kraft. Ein rechtskräftiger Gestaltungsplan ist die Voraussetzung, damit die Stadt Dübendorf allfällige Bewilligungen für Bauvorhaben erteilen kann.
 

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