Deponie Chalberhau: Kantonaler Gestaltungsplan ist festgesetzt
Medienmitteilung 15.11.2024
Die bestehende Inertstoffdeponie Chalberhau in Rümlang soll erweitert werden. Die Baudirektion hat dazu den kantonalen Gestaltungsplan festgesetzt, der die planungsrechtlichen Voraussetzungen regelt.
Heute werden bereits 80% der mineralischen Bauabfälle wiederverwertet. Zudem hat in der Wirtschaft ein Umdenken in Richtung Kreislaufwirtschaft stattgefunden. Trotzdem braucht es auch in Zukunft Deponien zur sicheren Ablagerung von nicht weiter verwertbaren Rück¬ständen. Im Kanton Zürich anfallende Abfälle sollen innerhalb des Kantonsgebiets abgelagert werden.
Die bestehende Deponie Chalberhau in Rümlang ist dank der Nähe zur Stadt Zürich ideal gelegen, da sie kurze Transportwege garantiert. Der Standort hat jedoch die Kapazitätsgrenze erreicht und soll deshalb erweitert werden. Die Basis dafür bildet der kantonale Gestaltungsplan «Erweiterung Deponie Chalberhau». Er regelt verschiedene Themenbereiche verbindlich: Nebst Vorgaben zur Auffüllung und zur Etappierung sind dies unter anderem auch die Erschliessung, Massnahmen zum Natur-, Landschafts- und Gewässerschutz sowie zur Rekultivierung und Endgestaltung. Zudem enthält er Aussagen zu den umfangreichen Ausgleichs-, Wiederherstellungs- und Kompensationsmassnahmen.
Der Gestaltungsplan war unter Einbezug von Eigentümern, Interessenorganisationen, Umweltverbänden, der Gemeinde Rümlang, der Betreiberin und den kantonalen Amtsstellen erarbeitet worden. Zusammen mit der Umweltverträglichkeitsprüfung und dem Rodungsgesuch lag er vom 19. April bis 21. Juni 2024 öffentlich auf. Während dieser Frist konnten sich Interessierte zum Entwurf äussern. Insgesamt gingen 15 Einwendungen ein. Anschliessend hat die Baudirektion den Gestaltungsplan überarbeitet und nun festgesetzt. Zusammen mit dem Bericht zu den Einwendungen liegt er ab dem 15. November 2024 während 30 Tagen öffentlich auf und tritt anschliessend vorbehältlich allfälliger Rechtsmittel in Kraft. Ein rechtskräftiger Gestaltungsplan ist die Voraussetzung, damit die Gemeinde Rümlang die für den Bau der Deponie erforderlichen Bewilligungen erteilen kann.