Direktion JI lässt IT-Beschaffung durch Finanzkontrolle untersuchen
Medienmitteilung 03.10.2024
Auf Wunsch der Direktion der Justiz und des Innern untersucht die kantonale Finanzkontrolle das Projekt für die Beschaffung einer neuen Software für den Justizvollzug. Der Prüfbericht soll zeigen, ob die Vorwürfe in Bezug auf die Beschaffung stichhaltig sind. Direktionsvorsteherin Jacqueline Fehr hat die Geschäftsprüfungskommission des Kantonsrates über das Vorgehen informiert.
Auf dieser Seite
Im Dezember 2023 gab die Abraxas Informatik AG bekannt, dass sie sich aus dem Marktsegment Justiz und damit auch aus der Produktentwicklung der Fachanwendung «Juris X» zurückzieht. Betroffen vom Rückzug war unter anderen das Projekt zur Erneuerung der elektronischen Fallführung von Justizvollzug und Wiedereingliederung in der Direktion der Justiz und des Innern (JI). Abraxas löste den Vertrag trotz laufender Arbeiten auf.
Im August 2024 legte der Regierungsrat das weitere Vorgehen fest: Er erteilte der Glaux Group mit ihrem Softwareprodukt «Gina» den Auftrag zur Weiterarbeit; «Gina» ist in zahlreichen Kantonen im Bereich Justizvollzug im Einsatz.
Liste von Fragen an die Finanzkontrolle
Nach dem Entscheid des Regierungsrates sah sich die zuständige Direktion JI der Kritik von Politik und Medien ausgesetzt. Die Direktion JI will es darum jetzt genau wissen und ersucht die unabhängige Finanzkontrolle des Kantons Zürich, das oberste Finanzaufsichtsorgan des Kantons, zu untersuchen, ob die immer wieder geäusserte Kritik an IT-Beschaffungsprojekten des Staates berechtigt ist – und ob es im konkreten Fall dieses Beschaffungsprojekts zu Fehlern gekommen ist.
Die Prüfung durch die Finanzkontrolle soll mit Blick auf das zur Diskussion stehende Beschaffungsvorhaben der Direktion JI unter anderem folgende Fragen beantworten:
- Inwiefern hat die Direktion JI das Projekt rechtmässig, zweckmässig und wirtschaftlich umgesetzt? Wo hätten Vorgehensalternativen bestanden, um diesen Grundsätzen besser Rechnung zu tragen?
- Wie beurteilt die Finanzkontrolle die Entwicklung der Projektkosten im Vergleich zu anderen IT-Projekten?
- Hat die Direktion JI Warnungen von Seiten des Parlaments leichtfertig in den Wind geschlagen?
- Hätte sich der Zeitdruck, der unterdessen auf dem Projekt lastet, vermeiden lassen?
- Was ist von den Vorwürfen zu halten, die Projektführung durch die Direktion JI sei mangelhaft gewesen?
- Wo hat die JI in der Abwicklung des Projektes Fehler gemacht und welche Lehren sind für weitere Projekte zu ziehen?
- Nach Möglichkeit: Was ist von der Behauptung zu halten, die öffentliche Hand bewältige Digitalisierungsvorhaben und IT-Projekte (bei vergleichbar komplexen Vorhaben) schlechter als die Privatwirtschaft?
- Welche Unterschiede bestehen bei den regulatorischen Vorgaben zwischen der öffentlichen Hand und Privaten?
Die Finanzaufsicht durch die Finanzkontrolle umfasst die Prüfung und Beurteilung der Ordnungsmässigkeit, der Rechtmässigkeit, der Wirtschaftlichkeit, der Zweckmässigkeit und der Sparsamkeit der Haushaltführung sowie der Wirksamkeitskontrollen. Die Aufgabe der Finanzkontrolle besteht dabei insbesondere darin, dazu beizutragen, dass die der Finanzaufsicht unterstellten Organisationen und die Verwaltung ihre Aufgaben unter Einhaltung von Gesetzen und sonstigen Bestimmungen sowie nach berufsethischen Vorgaben erfüllen. Basierend auf den Aufgaben und den rechtlichen Grundlagen beurteilt die Finanzkontrolle die Risiken der in den zu prüfenden Organisationseinheiten bearbeiteten Feldern.
Direktionsvorsteherin Jacqueline Fehr hat die Geschäftsprüfungskommission (GPK) des Kantonsrates über das Vorgehen der Direktion JI informiert.