Wehrenbachtobel: zeitgemässer Schutz einer wertvollen Landschaft am Rand der Stadt Zürich

Die Landschaft im Wehrenbachtobel ist besonders reizvoll. In weiten Teilen ist sie noch nahezu natürlich und beherbergt viele selten gewordene Pflanzen und Tiere, die einen besonderen Schutz verdienen. Die Baudirektion hat nun die Schutzverordnung «Wehrenbachtobel» festgesetzt. Diese war unter Einbezug der Gemeinden und der Land- und Forstwirtschaft erarbeitet worden.

Das Wehrenbachtobel erstreckt sich vom Balgrist in der Stadt Zürich und den Zollikerberg bis an den Rand der Gemeinde Zumikon. Das Gebiet ist ein Natur- und Landschaftsschutzgebiet von kantonaler Bedeutung und als Gewässerlandschaft Bestandteil des Inventars der kantonalen Landschaftsschutzobjekte. Aufgrund seiner Schönheit und der Nähe zur Stadt Zürich ist das Wehrenbachtobel auch für die Bevölkerung ein ganzjährig attraktives, gut erreichbares Naherholungsgebiet für den Grossraum Zürich. Eine naturverträgliche und nachhaltige Erholungsnutzung wird daher weiterhin möglich sein.

Verschiedene Interessen aufeinander abstimmen

Der kantonale Richtplan sowie das Planungs- und Baugesetz verpflichten den Kanton Zürich, für das Wehrenbachtobel eine Schutzverordnung zu erarbeiten, die den Bedürfnissen der heutigen Zeit mit ihren vielfältigen Ansprüchen an die Landschaft und die Natur Rechnung trägt. Die Schutzverordnung stimmt die verschiedenen Interessen aufeinander ab und zeigt auf, welche Schutzziele erreicht werden sollen und wie das Gebiet künftig genutzt werden kann. So sollen die wertvolle Landschaft und deren Naturwerte für künftige Generationen erhalten werden. Gleichzeitig sind weiterhin abwechslungsreiche Landschaftserlebnisse und verschiedenartige Erholungsaktivitäten möglich. Die Land- und Forstwirtschaft soll zeitgemäss und nachhaltig wirtschaften können, zudem wird sie bei der Pflege der Schutzgebiete verstärkt unterstützt.

Einbezug aller Beteiligten

Bei der Erstellung von Schutzverordnungen legt der Kanton besonderes Gewicht auf den Einbezug aller Beteiligten. Der Entwurf der Verordnung wurde deshalb mit Vertretungen der Gemeinden und der Land- und Forstwirtschaft diskutiert. Zudem führte die Baudirektion mit den Grundeigentümerschaften und Bewirtschaftenden von Naturschutzgebieten im Offenland und im Wald persönliche Gespräche.

Der Entwurf der Schutzverordnung lag vom 17. November 2023 bis 16. Dezember 2023 öffentlich auf. Anschliessend hat die Baudirektion die Schutzverordnung unter Berücksichtigung der Einwendungen überarbeitet und nun festgesetzt.

Kontakt

Baudirektion - Medienstelle

Adresse

Walcheplatz 2
8090 Zürich
Route (Google)

Für diese Meldung zuständig: