Zürich / Küsnacht: Ermittlungsstand zum tödlichen Sportunfall anlässlich UCI Rad- und Para-Cycling-Strassen-Weltmeisterschaften Zürich 2024
Medienmitteilung 30.09.2024
An der UCI Rad- und Para-Cycling-Strassen-Weltmeisterschaften stürzte am Donnerstag (26.9.2024) beim Strassenrennen der Kategorie Juniorinnen die 18-jährige +Muriel Furrer. Die Kantonspolizei Zürich hat zusammen mit der Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich sofort die notwendigen Ermittlungen aufgenommen.
Die Schweizer Radrennfahrerin +Muriel Furrer erlitt bei ihrem Sturz ein schweres Schädel-Hirn-Trauma. Sie wurde nach der Erstversorgung mit einem Rettungshelikopter ins Universitätsspital Zürich geflogen, wo sie am Folgetag (27.9.2024) an ihren schweren Verletzungen starb.
Die Kantonspolizei Zürich hat zusammen mit der Staatsanwaltschaft, wie in solchen Fällen üblich, die Untersuchung zur umfassenden Klärung der Todesursache und Todesart aufgenommen. Die Spezialisten der Kantonspolizei Zürich und des Forensischen Instituts Zürich haben unmittelbar nach der Bergung die notwendigen Spurensicherungen gemacht. Das Rennrad wurde durch die Strafverfolgungsbehörden zur technischen Überprüfung sichergestellt. Das Institut für Rechtsmedizin der Universität Zürich wurde mit den erforderlichen rechtsmedizinischen Untersuchungen beauftragt. Die Ermittlungen zum Unfallhergang dauern an und sind noch nicht abgeschlossen. Nach ersten Erkenntnissen stürzte die Fahrerin bei Küsnacht, während einer Abfahrt vom Weiler Schmalzgrueb in einer leichten Linkskurve. Hinweise auf Dritteinwirkung liegen bislang keine vor. Der Sturz wurde nach heutigem Ermittlungsstand nicht beobachtet. Es liegen dazu bisher keine Fernsehbilder oder andere Aufnahmen vor. Zeugen sind keine bekannt.
Die bisherigen Ermittlungen zeigen, dass die gestürzte Athletin durch einen Angehörigen der Streckensicherheit bewusstlos abseits der Strecke im Wald entdeckt worden ist. Die unmittelbar aufgebotenen Rettungskräfte trafen kurz darauf am Unfallort ein und übernahmen die Erstversorgung. Der genaue Zeitpunkt des Unfalls ist bis zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht restlos geklärt.
Weitere über diese Medienmitteilung hinaus reichende Informationen können aktuell nicht kommuniziert werden.
Auskunft im Rahmen dieser Mitteilung erteilt: Rolf Jäger von der Medienstelle der Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich am 30. September von 15:15 bis 16:30 Uhr unter Telefon 043 258 2224
Gemeinsame Medienmitteilung der Zürcher Staatsanwaltschaft und der Kantonspolizei Zürich