Tiere und Pflanzen aus Aquarien oder Gartenteichen gehören nicht in die Natur

Wer gebietsfremde Tiere und Pflanzen aus einem Aquarium oder einem Gartenteich in die Natur aussetzt, kann damit grossen Schaden an der Biodiversität und an Infrastrukturen anrichten und macht sich strafbar. Der Kanton Zürich informiert gemeinsam mit anderen Kantonen, was man bereits vor der Anschaffung eines Aquariums oder Gartenteichs beachten soll und welche Lösungen es gibt, wenn man Tiere und Pflanzen nicht mehr behalten kann.

Immer wieder kommt es vor, dass sich Menschen ihrer Aquarien und Gartenteiche entledigen, indem sie Tiere oder Pflanzen in Bächen, Flüssen oder Weihern aussetzen. Wer seine Heimtiere so vermeintlich «in die Freiheit» entlässt, führt entweder deren Ende herbei oder schadet der Natur. Denn die Mehrheit der Aquarien- und Gartenteichlebewesen kann in unseren Gewässern nicht überleben. Und jene Arten, die sich zu etablieren vermögen, können als invasive gebietsfremde Arten grosse Schäden anrichten. Ausgesetzte Goldfische fressen beispielsweise ganze Weiher leer und bedrohen damit seltene Amphibien- und Insektenarten. Es ist deshalb verboten, Tiere und gebietsfremde Pflanzen sowie Aquarienwasser in der freien Natur ins Gewässer zu entsorgen.

Vermehrt Meldungen zu Sichtungen der Rotwangen-Schmuckschildkröte

Die Rotwangen-Schmuckschildkröte ist eine von drei in der Schweiz verbotenen invasiven gebietsfremden Tierarten. Neuanschaffen, Verschenken oder Verkaufen dieser Tiere ist nicht erlaubt, und wer bereits eine Rotwangen-Schmuckschildkröte besitzt, darf sie nur unter bestimmten Auflagen behalten (Details auf Webseiten von Kantonen und Bund, siehe unten). In verschiedenen Kantonen wurden in jüngster Zeit vermehrt Sichtungen der Rotwangen-Schmuckschildkröte in der Natur gemeldet. Dies ist problematisch, denn die Rotwangen-Schmuckschildkröten bedrohen seltene Amphibien- und Insektenarten. Sind sie einmal in einem Gewässer, ist es sehr schwierig, sie wieder einzufangen.

Schmalrohr kann Weiher und Seen vollständig überwuchern

Das Schmalrohr ist eine Wasserpflanze aus Afrika, die bei Aquarienbesitzenden sehr beliebt ist. Sie wurde höchstwahrscheinlich durch das Ausleeren von Aquarien in den Genfersee und in die Tessiner Seen eingebracht und breitet sich dort rapide aus. Das Schmalrohr kann ruhige Gewässer vollständig bedecken und einen sehr dichten Bewuchs bilden. Dadurch verdrängt es einheimische Wasserpflanzen und -tiere. Dies wirkt sich auf den gesamten Lebensraum im Gewässer aus, führt zu einem Rückgang von Amphibien, Fischarten und anderen Wasserpflanzen und ist eine Plage an Badestränden und in Bootshäfen. Per 1. September 2024 gilt für das Schmalrohr in der Schweiz ein Umgangsverbot, das heisst, es darf grundsätzlich nicht mehr verwendet werden. Das Schmalrohr kann vermutlich durch Boote und Wassersportgeräte unbeabsichtigt in weitere Schweizer Seen verschleppt werden. Deshalb ist es wichtig, Boote und Ausrüstung vor jedem Gewässerwechsel genau zu kontrollieren, zu reinigen und vollständig zu trocknen.

Kantone geben Empfehlungen ab für Personen mit Aquarien und Gartenteichen

Die Kantone informieren auf ihren Websites und anderen Kanälen über die Probleme, die gebietsfremde Tiere und Pflanzen in unseren Gewässern verursachen, und geben Empfehlungen ab für Personen, die ihre Aquarien oder Gartenteiche nicht mehr behalten können oder wollen. Der wichtigste Grundsatz lautet: Bereits vor einer Anschaffung sollte man sich Gedanken machen, ob die nötige Zeit für Pflege und Unterhalt langfristig vorhanden ist und wie längere Abwesenheiten, etwa in den Sommerferien, abgedeckt werden können.


Empfehlungen vor der Anschaffung:

  • Die Anschaffung eines Tiers oder das Anlegen eines Gartenteichs oder Aquariums gut abwägen.
  • Sicherstellen, dass keine Lebewesen entkommen können.
  • Keine Tiere oder Pflanzen von Reisen mit nach Hause bringen.

Empfehlungen, falls man Tiere oder Pflanzen nicht mehr behalten kann:

  • Im Freundeskreis oder auf einer seriösen Verkaufsplattform ein neues Zuhause suchen oder eine Auffangstation kontaktieren (Ausnahme: Rotwangen-Schmuckschildkröten dürfen nur an registrierte Auffangstationen abgegeben werden).
  • Wenn sich für Tiere keine andere Lösung finden lässt: an eine Tierarztpraxis wenden.
  • Wasserpflanzen im Kehricht oder mit der Grüngutabfuhr entsorgen.
  • Wasser aus Aquarien im Abwasser entsorgen (nicht in Dolen oder in der Natur).

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Baudirektion - Medienstelle

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