Finanzdirektion arbeitete im Härtefallprogramm sorgfältig und präzis

Im Covid-19-Härtefallprogramm wurde gegen etliche Verfügungen der Finanzdirektion Rekurs eingelegt. Laut einer Zwischenbilanz hatte einer von zehn Rekursen Erfolg. Die Finanzdirektion musste nur in geringem Umfang Beiträge nachzahlen.

Die Finanzdirektion erliess während und nach der Corona-Pandemie mehr als 10'000 Verfügungen zu Härtefallgesuchen von Unternehmen, die von den Covid-19-Massnahmen des Bundes stark betroffen waren. Sie zahlte insgesamt rund 1,35 Mrd. Franken A-fonds-perdu-Beiträge aus. Aufgrund später durchgeführter Kontrollen von Auflagen und Voraussetzungen verfügte sie bis anhin zusätzlich gut 100 Rückforderungen. Gegen jede siebte Verfügung ging ein Rekurs ein (total 1466 Rekurse).

Der Grossteil der Rekurse wurde abgewiesen oder abgeschrieben (1252 Fälle). In 332 Fällen nahm die Finanzdirektion während des laufenden Verfahrens eine Wiedererwägung vor – in der Regel aufgrund nachträglich vervollständigter Gesuchunterlagen. Aufgrund von Wiedererwägungen wurden insgesamt rund 100 Mio. Franken zusätzliche Beiträge ausbezahlt. Diese Auszahlungen trugen massgeblich zur schnellen Erledigung der Rechtsmittelverfahren zugunsten der Unternehmer und zu den Abschreibungen bei.

In 150 Fällen oder etwa 10 Prozent der Verfahren wurde der Rekurs gutgeheissen. Fast immer wurde das Gesuch zur erneuten Beurteilung zurückgewiesen. Nach einer erneuten Prüfung erliess die Finanzdirektion eine neue Verfügung. Diese hatte indes nicht immer höhere Beiträge zur Folge. Mit 73 Verfügungen erfolgte eine Nachzahlung von total 7 Mio. Franken. Etliche Beträge waren deutlich kleiner als der Durchschnitt, der von wenigen grossen Fällen geprägt wird. Eine zusätzliche Auszahlung nach Rekurs erfolgte somit nur in 0,7 Prozent aller Verfügungen.

Regierungsrat Ernst Stocker ist zufrieden mit dieser Bilanz. «Die Finanzdirektion leistete im Härtefallprogramm einen grossen Effort. Die Zahlen belegen eine sorgfältige und präzise Zuteilung der öffentlichen Gelder», sagt der Finanzdirektor. «Die geringe Erfolgsquote der Rekurse ist umso bemerkenswerter als das Hilfsprogramm rechtlich absolutes Neuland war.»

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