Videos produzieren und gewinnen: Das digitale Leben, das wir wollen.

Die Datenschutzbeauftragte lädt zum Datenschutz-Video-Wettbewerb 2024. Das Vorgehen ist einfach: Video produzieren, danach veröffentlichen und den Link bis 31. August 2024 an die Datenschutzbeauftragte schicken. Dieses Jahr kann neben den drei Hauptpreisen auch der Spezialpreis für nichtprofessionelle Jugendproduktionen gewonnen werden. Eine Fachjury beurteilt die Einsendungen. Im September findet in Zürich eine feierliche Preisverleihung statt, zu der alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer eingeladen sind.

Was wollen wir vom digitalen Leben? Ist das, was wir bekommen, auch das was wir wollen? Warum ist die digitale Welt so, wie sie uns angeboten wird? Könnte alles auch ganz anders sein? Lösen wir unsere Probleme mit der Technologie oder wird der Technologieeinsatz zum Problem? Social Media, Chatbots, personalisierte Streamingdienste oder automatische Übersetzung von Videos – der Strom an neuen Möglichkeiten dank KI und anderer neuer Technologien fliesst unaufhörlich. Wir können über die ganze Welt verteilt leben und gleichzeitig einfach zusammenarbeiten. Wir bekommen mit, wie Menschen in einer Region, in der wir noch nie waren, die Welt sehen, was sie tun und was sie bewegt. Gleichzeitig verunsichern uns Deep-Fake-Videos, Hate Speech beängstigt, die personalisierte Werbung irritiert, Diskussionen werden aggressiver und trotzdem schauen wir ständig aufs Handy. Beiträge für den Datenschutz-Video-Wettbewerb können also ganz unterschiedliche Fragen bearbeiten. Der Machart sind keine Grenzen gesetzt.

Die Zukunft der Privatsphäre diskutieren

Wichtig ist die persönliche Auseinandersetzung mit dem Thema. Das Resultat kann dabei inhaltlich und gestalterisch unterschiedlich ausfallen. Mit dem Datenschutz-Video-Wettbewerb fördert die Datenschutzbeauftragte die Diskussion über Fragen zu den Grundrechten auf Privatsphäre und persönliche Freiheit in den sozialen Medien. Jugendliche und junge Erwachsene bekommen so die Gelegenheit, ihre Überlegungen zur Zukunft dieser Grundpfeiler unserer freien Gesellschaft audiovisuell umzusetzen.

Neuer Preis für Jugendproduktionen

Dieses Jahr kann neben den drei Hauptpreisen auch der Spezialpreis für nichtprofessionelle Jugendproduktionen gewonnen werden. Der Spezialpreis geht an ein Video, das eine gute Geschichte erzählt, interessante Gedanken transportiert und die eingeschränkten Ressourcen und Möglichkeiten geschickt einsetzt. Dadurch wird das Engagement von Schülerinnen, Schülern und ihren Lehrpersonen gefördert, aber auch die Denk- und Videoarbeit von Jugendlichen, die sich ausserhalb des schulischen Umfelds mit dem Thema befassen, ausgezeichnet.

Fachjury beurteilt Inhalt, Handwerk und Originalität

Nach dem Einsendeschluss am 31. August visioniert eine Jury die Beiträge. Sie beurteilt die Einsendungen qualitativ nach den Kriterien Inhalt, Handwerk und Originalität. Der Jury gehören Fachpersonen aus unterschiedlichen Bereichen an. Neben der Datenschutzbeauftragten Dominika Blonski sind der Mobilfilmmacher und Commercial Director Sandeep Abraham, die Videomacherin und Dozentin der Zürcher Hochschule der Künste ZHdK Nadia Holdener, der Medienpädagoge der Pädagogischen Hochschule Zürich (PHZH) Flurin Senn sowie Stefanie Theil, Co-Leiterin Kinder & Schule beim Schweizer Radio und Fernsehen SRF mit dabei. Auch das Team hinter dem letztjährigen Gewinnerbeitrag beurteilt die Einsendungen. Die Preise werden den Gewinnerinnen und Gewinnern im September 2024 in Zürich verliehen.

Teilnehmen ist einfach

Teilnehmen können alle, ungeachtet von Wohnort oder Alter. Der Beitrag muss online veröffentlicht und der Link zum Video bis zum 31. August 2024 an die Datenschutzbeauftragte des Kantons Zürich gesendet werden. Das Aufrufvideo des letztjährigen Gewinnerteams, das Teilnahmereglement, weitere Informationen und die bisherigen Gewinnervideos sind verfügbar auf www.datenschutz.ch/video-wettbewerb

Jetzt mitmachen!

Jetzt starten, Videos produzieren, online publizieren und die Links vor dem 31. August schicken an datenschutz@dsb.zh.ch

Datenschutzbeauftragte des Kantons Zürich

Die Datenschutzbeauftragte beaufsichtigt die Datenbearbeitungen der kantonalen Verwaltung, der Gemeinden und der übrigen Behörden und öffentlichen Einrichtungen im Kanton, um die Privatsphäre der Einwohnerinnen und Einwohner sicherzustellen. Sie berät die öffentlichen Organe, beurteilt datenschutzrelevante Vorhaben und nimmt Stellung zu Erlassen. Mit Kontrollen überprüft sie bei öffentlichen Organen, ob die Anforderungen des Datenschutzes in rechtlicher, organisatorischer und sicherheitstechnischer Hinsicht eingehalten sind. Öffentliche Organe sind verpflichtet, Datenschutzvorfälle zu melden. Die Datenschutzbeauftragte kann die Umsetzung von Massnahmen verfügen. Die Datenschutzbeauftragte berät Privatpersonen über ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche und vermittelt in Konfliktfällen zwischen Privatpersonen und öffentlichen Organen. Sie informiert die Öffentlichkeit über die Anliegen des Datenschutzes und der Informationssicherheit. Die Datenschutzbeauftragte führt alle Tätigkeiten in vollständiger Unabhängigkeit durch. Sie leistet damit einen wichtigen Beitrag für den Erhalt eines der zentralen Grundrechte einer liberalen Gesellschaft – das Recht auf den Schutz der Privatsphäre.

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Datenschutzbeauftragte des Kantons Zürich

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