Unteres Tösstal: zeitgemässer Schutz einer einmaligen Landschaft im Kanton Zürich

Die Flusslandschaft und die angrenzenden Hügelzüge im unteren Tösstal sind landschaftlich besonders reizvoll. Sie beherbergen viele selten gewordene Pflanzen und Tiere und verdienen darum einen besonderen Schutz. Die Baudirektion hat nun die Schutzverordnung «Unteres Tösstal» festgesetzt. Diese war unter Einbezug der Gemeinden, der Land- und Forstwirtschaft sowie der Naturschutzverbände erarbeitet worden.

Die Landschaft des unteren Tösstals in den Gemeinden Berg am Irchel, Buch am Irchel, Dättlikon, Eglisau, Embrach, Freienstein-Teufen, Neftenbach und Rorbas zählt zu den schönsten Landschaften im Kanton Zürich. Sie ist geprägt von Reben, Wiesen, Weiden und Ackerflächen, eng verzahnt mit den grossen Waldgebieten am Irchel und Dättenberg sowie den auenartigen Flussabschnitten entlang der Töss. Zudem hat sie grosse Bedeutung für die Land- und Forstwirtschaft, ist ein wichtiges Erholungsgebiet für die Bevölkerung und beherbergt gleichzeitig eine für den Kanton einzigartige Vielfalt an Tier- und Pflanzenarten, zum Beispiel den Eisvogel. Zusammen mit anderen naturnahen Gebieten wie dem Pfäffikersee oder dem Tössbergland trägt das Gebiet wesentlich zur hohen Lebensqualität im Kanton Zürich bei.

Verschiedene Interessen aufeinander abstimmen

Der kantonale Richtplan sowie das Planungs- und Baugesetz verpflichten den Kanton Zürich, eine Schutzverordnung für das untere Tösstal zu erarbeiten, die den Bedürfnissen der heutigen Zeit mit ihren vielfältigen Ansprüchen an die Landschaft und die Natur Rechnung trägt. Die Schutzverordnung stimmt die verschiedenen Interessen aufeinander ab und zeigt auf, welche Schutzziele erreicht werden sollen und wie das Gebiet im unteren Tösstal künftig genutzt werden kann. So sollen die wertvolle Landschaft und deren Naturwerte für künftige Generationen erhalten werden. Gleichzeitig sind weiterhin abwechslungsreiche Landschaftserlebnisse und verschiedenartige Erholungsaktivitäten möglich. Die Land- und Forstwirtschaft soll zeitgemäss und nachhaltig wirtschaften können, zudem wird sie bei der Pflege der Schutzgebiete verstärkt unterstützt. Die einheimische Bevölkerung soll in einer attraktiven Landschaft leben können.

Einbezug aller Beteiligten

Bei der Erstellung von Schutzverordnungen legt der Kanton besonderes Gewicht auf den Einbezug aller Beteiligten. Der Entwurf der Verordnung wurde deshalb in einer breit abgestützten Arbeitsgruppe aus Vertretungen der Gemeinden, der Land- und Forstwirtschaft sowie der Naturschutzverbände intensiv diskutiert. Zudem führte die Baudirektion mit den Grundeigentümerschaften und Bewirtschaftenden von Naturschutzgebieten persönliche Gespräche.

Der Entwurf der Schutzverordnung lag vom 10. November 2023 bis 9. Dezember 2023 öffentlich auf. Auf Basis der Einwendungen hat die Baudirektion die Schutzverordnung anschliessend überprüft und nun festgesetzt.

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