Arbeitsmarktkontrollen gegen Lohnunterbietung und Schwarzarbeit sind wirksam

Der heute publizierte Bericht des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) über die Umsetzung der flankierenden Massnahmen zum freien Personenverkehr blickt auf die letzten 20 Jahre flankierende Massnahmen zurück. Der Schwarzarbeitsbericht zeigt auf, welche Wirkungen die Arbeitsmarktkontrollen auch im Kanton Zürich erzeugen.

Erwerbstätige sollen mittels der flankierenden Massnahmen zum freien Personenverkehr und dem Vollzug des Bundesgesetzes gegen Schwarzarbeit vor missbräuchlichen Lohn- und Arbeitsbedingungen geschützt werden. Die Instrumente und Strukturen der flankierenden Massnahmen wurden vor 20 Jahren eingeführt und sind zusammen mit den Kantonen sowie den Sozialpartnern seither stetig weiterentwickelt worden. Die heute veröffentlichten Berichte des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) zeigen auf, dass der Bund, die Kantone und die Sozialpartner auf neue Fragestellungen immer wieder gemeinsam Antworten gefunden haben.

Über 2’100 Arbeitgebende und mehr als 3’700 Arbeitnehmende kontrolliert

Die Arbeitsmarktkontrollen im Bereich Lohnunterbietungen werden in Branchen ohne allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsvertrag (ave GAV) durch die kantonalen Tripartiten Kommissionen (TPK) wahrgenommen. Für die Überwachung der Branchen mit allgemein verbindlich erklärtem Gesamtarbeitsvertrag sind die Paritätischen Berufskommissionen (PK) zuständig.

Im Kanton Zürich wurden im vergangenen Jahr 2’196 in- und ausländische Arbeitgebende und 3’743 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durch die kantonale TPK kontrolliert. Hinzu kommen insgesamt 128 Selbständigerwerbende. Die kantonale TPK musste in 805 Fällen einen Verstoss gegen den orts-, berufs- und branchenüblichen Lohn feststellen. In diesen Fällen wird mit den betroffenen Arbeitgebenden das gesetzlich vorgesehene Verständigungsverfahren durchgeführt. Die Arbeitgebenden werden dabei aufgefordert, die vorenthaltene Lohndifferenz den Arbeitnehmenden nachzuzahlen sowie den Arbeitsvertrag anzupassen.

Die kantonale TPK verfolgt eine risikobasierte Kontrollstrategie, das heisst, sie führt verstärkt in denjenigen Bereichen Kontrollen durch, in welchen am ehesten Verstösse vermutet werden. Im Jahr 2023 waren dies folgende Branchen: Autogewerbe, Boden- und Parkettgewerbe, Baunebengewerbe, Detailhandel, Maschinenbau, Veranstaltungsorganisationen sowie das Transportgewerbe von Personen. Die Durchführung der Kontrollen erfolgt zufällig oder auf Verdacht hin. Aufgrund der risikobasierten Kontrollstrategie lassen die Resultate keine direkten Rückschlüsse auf die Gesamtsituation auf dem Zürcher Arbeitsmarkt zu.

Die Kontrollen leisten einen wirkungsvollen Beitrag, um die Lohn- und Arbeitsbedingungen zu schützen. Zudem sind sie das Ergebnis der Zusammenarbeit zwischen den Sozialpartnern und dem Kanton, die gemeinsam für die Einhaltung der Lohn- und Arbeitsbedingungen sorgen. Ziel ist es, den einheimischen wie auch den ausländischen Arbeitskräften die besten Rahmenbedingungen zu geben. Das Vollzugssystem wird auf Bundes- wie auch auf kantonaler Ebene seit der Umsetzung der flankierenden Massnahmen zum freien Personenverkehr laufend optimiert.

Entsendegesetz umsetzen und Schwarzarbeit bekämpfen

Das Amt für Wirtschaft (AWI) ist für die Umsetzung des Entsendegesetzes zuständig. Es handelt sich dabei um einen weiteren Bereich der flankierenden Massnahmen. Das AWI ist für die Sanktionierung von Verletzungen der minimalen Arbeits- und Lohnbedingungen sowie der Mitwirkungspflichten beim Entsenden von ausländischem Personal in die Schweiz zuständig, welche von den Sozialpartnern gemeldet werden. Es wurden insgesamt 435 Verwaltungsbussen und 159 Dienstleistungsverbote ausgesprochen.

Das AWI kontrolliert zudem im Bereich der Schwarzarbeit Arbeitgebende, Arbeitnehmende und Selbstständigerwerbende auf die Einhaltung der Melde- und Bewilligungspflichten des Sozialversicherungs-, Ausländer- und Quellensteuerrechts. Im Jahr 2023 wurden 1’571 Betriebs- und 2’575 Personenkontrollen durchgeführt und 23 Fälle von Verletzung der Melde- und Bewilligungspflicht aufgedeckt.

Im Bereich der Schwarzarbeit nimmt das AWI auch Koordinationsaufgaben wahr. Es leitet Verstösse und Verdachtsmeldungen, die dem AWI gemeldet werden, den zuständigen Spezialbehörden weiter. Mittels dieser Koordinationsaufgaben konnten 159 Fälle von Schwarzarbeit im Ausländerrecht und 84 Fälle im Sozialversicherungsrecht von den Spezialbehörden aufgedeckt werden. Das AWI erachtet die Zusammenarbeit zwischen den Spezialbehörden, Gerichten und Strafverfolgungsbehörden als sehr wichtig und pflegt daher einen engen Kontakt.

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