Revidiertes Energiegesetz wirkt: Über 98 Prozent der ersetzten Heizungen klimaneutral

Die Vorgaben zum Heizungsersatz im kantonalen Energiegesetz greifen: Das zeigt eine Untersuchung der Baudirektion in zehn Gemeinden. Fossile Heizungen werden in über 98 Prozent der Fälle durch klimaneutrale Alternativen wie Wärmepumpen, Holz oder Fernwärme ersetzt.

Seit dem 1. September 2022 dürfen im Kanton Zürich fossile Heizungen in bestehenden Gebäuden nur noch durch erneuerbare Heizsysteme ersetzt werden. Dies gibt das revidierte kantonale Energiegesetz vor. Ausnahmen sind zulässig, wenn erneuerbare Lösungen technisch nicht möglich sind oder über den gesamten Lebenszyklus mehr als 5 Prozent teurer sind als eine fossile Heizung. Eine Erhebung der Baudirektion bei zehn Gemeinden zeigt: Solche Ausnahmefälle kommen kaum vor. «Das ist erfreulich und zeigt: Das Energiegesetz wirkt. Damit kommen wir voran beim Klimaschutz im Gebäudebereich», sagt Regierungsrat Martin Neukom.

Nur 1,3 Prozent neue fossile Heizungen

Die Untersuchung hat 379 Gesuche für einen Heizkesselersatz ausgewertet. Lediglich in 1,3 Prozent der Fälle wurde erneut ein System mit fossilen Heizungen bewilligt: einmal eine Gasheizung, einmal eine Ölheizung und dreimal ein bivalentes System bestehend aus einer Wärmepumpe in Kombination mit Gas. Die Überprüfung ergab, dass die Bewilligung der Gas- und der Ölheizung zulässig war. Technische Schwierigkeiten führten in beiden Fällen zu höheren Kosten, sodass die Lebenszykluskosten einer erneuerbaren Heizung mehr als 5 Prozent höher gewesen wären. Dass erneuerbare Lösungen technisch nicht machbar gewesen wären, kam hingegen in keinem Fall vor.

Wärmepumpen dominieren

Insgesamt werden die bestehenden fossilen Heizungen überwiegend durch Wärmepumpen ersetzt. Bei 54,6 Prozent der Gesuche wurde eine Luft-Wasser-Wärmepumpe bewilligt, bei 32,5 Prozent eine Erdsonden-Wärmepumpe und bei 1,3 Prozent eine Grundwasser-Wärmepumpe. Bei 7,3 Prozent kommt Fernwärme zum Zug, 2,9 Prozent der neuen Heizungen werden mit Holz betrieben. Rund zwei Drittel der ersetzten Heizungen sind kleinere Anlagen bis zu einer Leistung von 20 kW, die typischerweise in Einfamilienhäusern vorkommen. Gerade bei diesen kleineren Anlagen dominieren Luft-Wasser-Wärmepumpen. Bei den zwei untersuchten Grossfeuerungen mit über 350 kW Leistung kommt neu Holz zum Einsatz.

Wirksamer Klimaschutz

Aktuell gibt es im Kanton Zürich noch mehr als 100'000 Öl- und Gasheizungen. Mit dem neuen Energiegesetz werden diese in den nächsten 20 Jahren schrittweise durch erneuerbare Heizungen ersetzt, was die CO2-Emissionen des Gebäudeparks stark reduzieren wird. Damit leistet das Energiegesetz einen wesentlichen Beitrag zur Umsetzung der langfristigen Klimastrategie des Kantons Zürich.

Die Untersuchung wurde in den Gemeinden Adliswil, Altikon, Bülach, Dinhard, Elsau, Gossau, Kloten, Rüschlikon, Thalwil und Uster für das erste Jahr nach Inkrafttreten des revidierten Energiegesetzes (1. September 2022 bis 31. August 2023) durchgeführt.

Regierungsrat Martin Neukom kommentiert die Resultate der Untersuchung im Video

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