Ammoniakemissionen senken zum Schutz von Wäldern und Biodiversität

Heute gerät im Kanton Zürich zu viel Ammoniak in die Umwelt. Das schädigt Wälder und führt zum Verlust von Biodiversität. Die Baudirektion hat deshalb einen Massnahmenplan Ammoniak erarbeitet und in die Vernehmlassung gegeben. Er soll die Ammoniakemissionen aus der Nutztierhaltung bis 2030 um 20 Prozent reduzieren.

Ammoniak ist ein stickstoffhaltiges Gas, das unter anderem in der Tierhaltung entsteht. Gerät es in die Umwelt, hat das schädliche Folgen, denn zu viel Stickstoff führt zur Überdüngung empfindlicher Ökosysteme. In Wäldern vermindert sich dadurch das Wurzelwachstum der Bäume, so dass diese anfälliger gegenüber Stürmen, Trockenheit und Schädlingen werden. In Magerwiesen und Mooren nimmt die Artenvielfalt ab. Im Jahr 2020 wurden in fast allen Wäldern, Mooren und Magerwiesen im Kanton Zürich überhöhte Stickstoffeinträge festgestellt.

20 Prozent weniger Ammoniakemissionen bis 2030

Ein Rückgang der Ammoniakemissionen ist seit Anfang des Jahrtausends weder schweizweit noch im Kanton Zürich erkennbar. Um die Umweltschäden zu reduzieren und die Artenvielfalt zu erhalten, müssen die Ammoniakemissionen rasch deutlich gesenkt werden. Dazu ist der Kanton auch gesetzlich verpflichtet. Die bisherigen Massnahmen reichen dafür nicht aus. Die Baudirektion hat deshalb einen Massnahmenplan Ammoniak erarbeitet und in die Vernehmlassung geschickt. Er soll die Ammoniakemissionen bis 2030 um 20 Prozent reduzieren.

Technische und betriebliche Anpassungen in der Nutztierhaltung

Rund 90 Prozent der Ammoniakemissionen stammen aus der Landwirtschaft, in erster Linie aus der Tierhaltung. Hier setzt der Massnahmenplan Ammoniak an: Technisch-betriebliche Massnahmen sollen die Ammoniakemissionen in den Landwirtschaftsbetrieben senken. Dazu zählen etwa Änderungen bei der Zusammensetzung von Futtermitteln oder bauliche Anpassungen im Stall. Zusammen mit bereits beschlossenen Massnahmen wie der Abdeckung von Güllelagern und der Schleppschlauchpflicht beim Ausbringen von Gülle, die seit 2024 in Kraft ist, können die Ammoniakemissionen so um rund 17 Prozent reduziert werden.

Förderung einer standortangepassten Landwirtschaft

Da technisch-betriebliche Massnahmen nicht ausreichen, soll der Tierbestand im Kanton Zürich auf das lokale Futterangebot ausgerichtet werden. Dies sieht auch die langfristige Klimastrategie des Kantons Zürich vor. Der Massnahmenplan Ammoniak enthält Fördermassnahmen, die entsprechende Anreize setzen. Weiter umfasst er Massnahmen, die indirekt zu einer Reduktion der Ammoniakemissionen beitragen. Dazu zählen Beratungen für Landwirtschaftsbetriebe, Forschungs- und Pilotprojekte sowie Anträge an den Bundesrat zur Anpassung der Agrarpolitik. Denn der Wandel hin zu einer nachhaltigen Land- und Ernährungswirtschaft, die für die notwendige weitere Reduktion der Ammoniakemissionen notwendig ist, muss auf nationaler Ebene ansetzen.

Der Bericht zum Massnahmenplan Ammoniak ist unter zh.ch/vernehmlassungen, Suchbegriff «Ammoniak», verfügbar. Die Vernehmlassung dauert bis zum 31. Juli 2024.

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