Entsorgungssicherheit dank langfristiger Deponieplanung
Medienmitteilung 05.04.2024
Die Abfallmenge, die in Deponien entsorgt wird, kann im Kanton Zürich dank der Bestrebungen zur Kreislaufwirtschaft deutlich reduziert werden. Für jene Abfälle, die sich nicht in den Stoffkreislauf zurückführen lassen, braucht es auch künftig Deponien. In einem breit abgestützten Verfahren hat die Baudirektion 23 neue geeignete Deponiestandorte ermittelt. Diese dienen nun als Grundlage für eine Teilrevision des kantonalen Richtplans.
Mit einer «Gesamtschau Deponien» hat die Baudirektion den künftigen Bedarf an Deponievolumen ermittelt und geeignete Standorte für neue Deponien im Kanton identifiziert.
Deponierte Abfallmenge pro Jahr kann deutlich reduziert werden
Rund 0,7 Mio. bis 1 Mio. Tonnen Abfälle werden im Kanton Zürich jährlich auf einer Deponie abgelagert. Der grösste Teil davon stammt aus der Bautätigkeit. Hier ist eine deutliche Reduktion möglich, beispielsweise indem Bauabfälle sortiert und verschmutztes Aushubmaterial von Schadstoffen befreit wird. Dank solcher Massnahmen lässt sich die jährliche Deponiemenge ab 2030 gegenüber heute deutlich reduzieren. Über einen Zeitraum von 40 Jahren sind für die prognostizierte Abfallmenge insgesamt rund 17 Deponien nötig. Die Standorte sollen räumlich über den Kanton verteilt sein, damit die Transportwege möglichst kurz sind.
Geeignete Deponiestandorte in breit abgestütztem Verfahren ermittelt
In einem breit abgestützten Verfahren hat die Baudirektion mögliche neue Deponiestandorte ermittelt. Die Kriterien für die Beurteilung der Standorte wurden gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern von Gemeinden und Planungsregionen, Waldeigentümern, Landwirtschaft, Umweltschutzorganisationen und Deponiebetreibern definiert. Aus rund 400 Vorschlägen wurden 23 neue geeignete Deponiestandorte ermittelt. Auch die bereits im kantonalen Richtplan eingetragenen Deponiestandorte wurden nochmals überprüft. Zehn bereits im Richtplan eingetragene Standorte sind weiterhin für die Errichtung neuer Deponien geeignet, zwei Standorte sollen aus dem Richtplan entlassen werden.
Deponiestandorte werden öffentlich aufgelegt
Die geeigneten Deponiestandorte dienen nun als Grundlage für eine Teilrevision des kantonalen Richtplans, der voraussichtlich im zweiten Halbjahr 2024 öffentlich aufgelegt wird. Über die Festsetzung der Deponiestandorte im Richtplan entscheidet am Ende der Kantonsrat. Ein Richtplaneintrag ist Voraussetzung für den Bau einer neuen Deponie. Erfahrungsgemäss kann allerdings nicht jeder im Richtplan eingetragene Standort auch realisiert werden. Um langfristige Entsorgungssicherheit zu schaffen, sollen mehr Standorte für einen Richtplaneintrag vorgeschlagen werden, als voraussichtlich notwendig sind. Mit der kantonalen Abfallplanung stellt die Baudirektion sicher, dass nur dann neue Deponien gebaut werden, wenn der Bedarf ausgewiesen ist.
Damit die Bevölkerung sich vor der öffentlichen Auflage der Deponiestandorte über die Funktionsweise einer Deponie informieren kann, organisiert die Baudirektion gemeinsam mit der Interessengemeinschaft Entsorgung Region Zürich im Mai und Juni vier öffentliche Besichtigungen bestehender Deponien. Weitere Informationen sind unter zh.ch/deponien zu finden.