Innovationspark: Kantonaler Gestaltungsplan für Teilgebiet B liegt öffentlich auf

Das Generationenprojekt Innovationspark Zürich erreicht den nächsten Meilenstein. Der Kanton Zürich hat für das Teilgebiet B den kantonalen Gestaltungsplan «Innovationspark Zürich mit Forschungs-, Test- und Werkflugplatz Dübendorf» ausgearbeitet. Dieser liegt vom 15. Dezember 2023 bis 1. März 2024 öffentlich auf.

Auf dem Areal des Flugplatzes Dübendorf entsteht ein Forschungsstandort mit internationaler Ausstrahlung. Dieser wird eng verwoben sein mit aviatischen Nutzungen und gleichzeitig die Randzonen des Areals öffnen, die heute für die Allgemeinheit noch geschlossen sind. Die Kombination von Forschungsstandort mit aviatischer Nutzung ist in diesem Umfang einzigartig. Sie dient der Stärkung des Werk- und Denkplatzes Schweiz im internationalen Wettbewerb. «Die Entwicklung des Areals ist ein Generationenprojekt, das für die Region, den Wirtschaftsstandort Zürich und darüber hinaus von herausragender Bedeutung ist», sagt Volkswirtschaftsdirektorin Carmen Walker Späh.

Abstimmung von Siedlung, Landschaft und Verkehr

Die Realisierung des Innovationsparks wird schrittweise über einen langen Zeitraum erfolgen. Auf Grundlage des kantonalen Richtplaneintrags wurde für den nordwestlichen Teil des Flugplatzes (Teilgebiet A), dem Innovationspark, ein kantonaler Gestaltungsplan festgesetzt, der seit dem 15. Januar 2022 in Kraft ist. Die zweite Etappe soll im südwest-lichen Teil des Flugplatzes (Teilgebiet B) erfolgen. Hier sollen parallel zur historischen Flugplatzrandbebauung Flächen für den Innovationspark und den Forschungs-, Test- und Werkflugplatz geschaffen werden.

Auch für diesen Teil wurde – im Dialog mit der Stadt Dübendorf – ein kantonaler Gestaltungplan erarbeitet. Dieser beinhaltet grundeigentümerverbindlich konkrete Angaben über die Anzahl und die Lage von Baufeldern sowie die Art der Nutzung. Daneben enthält er gestalterische Vorgaben. Auch die Auswirkungen auf das regionale Verkehrsnetz werden vertieft geklärt. Zudem bestimmt der Gestaltungsplan die Lage und Funktion der öffentlichen Grün- und Freiräume. Diese sind zum einen zentrale Struktur- und Gestaltungselemente, zum anderen Erholungsräume für Mitarbeitende des Innovationsparks sowie für die Bevölkerung. Die Freiraumstruktur sichert den Blick auf das Flugfeld, wodurch die historische Anlage für die Bevölkerung erlebbar wird. «Zudem leisten die Grünräume einen wesentlichen Beitrag zur Aufenthaltsqualität, zu einem optimierten Siedlungsklima und zur Förderung der Biodiversität», sagt Baudirektor Martin Neukom.

Weiteres Vorgehen

Der kantonale Gestaltungsplan «Innovationspark Zürich mit Forschungs-, Test- und Werkflugplatz Dübendorf» liegt vom 15. Dezember 2023 bis 1. März 2024 öffentlich auf. Während dieser Frist können sich alle Interessierten zum Entwurf äussern. Parallel dazu erfolgt die Anhörung des Bundes sowie der neben- und nachgelagerten Planungsträger. Anschliessend werden die Einwendungen von den zuständigen Fachstellen beurteilt, der Gestaltungsplan gegebenenfalls überarbeitet und ein Erläuterungsbericht erstellt. Letztlich wird der Gestaltungsplan durch die Baudirektion festgesetzt.

Der kantonale Gestaltungsplan ist online auf zh.ch/raumplanung unter der Navigation «Öffentliche Planauflage» verfügbar.
 

Innovationspark Zürich

Der Innovationspark verfolgt den Zweck, Forschungs- und Entwicklungsabteilungen von Akteuren und Unternehmen mit Forschern oder Forschergruppen aus der ansässigen Wissenschaft zusammenzubringen. Vernetzung soll durch räumliche Nähe begünstigt, zukunftsträchtige Projekte angestossen und innovative Prozesse entlang der Wertschöpfungskette ermöglicht und beschleunigt werden. Gleichzeitig soll der Innovationspark aber auch von der Bevölkerung als besonderes Areal genutzt werden, das für alle offen steht und qualitativ hochwertige Freiflächen anbietet.
 

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