Aus der Kantonsapotheke wird ZüriPharm AG

Die Verselbstständigung der Kantonsapotheke Zürich (KAZ) befindet sich auf der Zielgeraden. Die KAZ wird per 1.1.2024 dem Universitätsspital Zürich (USZ) angegliedert. Der Firmenname für die neue Gesellschaft sowie die Mitglieder des Verwaltungsrates wurden bestimmt. Die hoheitlichen Aufgaben des Kantonsapothekers verbleiben beim Kanton.

Der Kantonsrat beschloss am 7. November 2022 den Erlass des Gesetzes über die Verselbstständigung der Kantonsapotheke Zürich (VKG) und eine Änderung des Gesundheitsgesetzes (vgl. Kantonsratsbeschluss vom 7.11.2022). Ziel der Vorlage ist es, der KAZ eine zukunftsfähige Organisationsform zu verschaffen. Die Kantonsapotheke wird deshalb in eine Aktiengesellschaft mit neuem Namen umgewandelt, als Tochtergesellschaft dem USZ angegliedert und ist anschliessend kein Amt der Gesundheitsdirektion mehr. Der Kantonsrat hat Ende September 2023 den Verkaufspreis einstimmig genehmigt (vgl. Kantonsratsbeschluss vom 25.9.2023). Die Gesellschaft wird per 1. Januar 2024 unter dem Namen ZüriPharm AG auftreten. Mit dem Namen sollen die breitgefächerten Kerntätigkeiten – die Herstellung, die Beschaffung, der Vertrieb und die Abgabe von Arzneimitteln sowie die pharmazeutische Beratung – zum Ausdruck gebracht werden (vgl. Gesetz über die Verselbstständigung der Kantonsapotheke Zürich).

Tochtergesellschaft mit eigenem Verwaltungsrat

Als Aktiengesellschaft benötigt die ZüriPharm AG einen eigenständigen Verwaltungsrat. Die Position des Verwaltungsratspräsidenten konnte mit Christoph Amstutz erfolgreich besetzt werden (siehe Medienmitteilung des USZ vom 31.10.2023). Die weiteren Mitglieder konnten mittlerweile ebenfalls bestimmt werden. Der Verwaltungsrat setzt sich wie folgt zusammen: Christoph Amstutz (Präsident), Dr. Monika Jänicke, David Chaksad (beide USZ), Richard Robert Egger, Arianne Moser-Schäfer, Priska Vonbach.
Für die Mitarbeitenden ergeben sich durch die Verselbstständigung bei den wesentlichen Anstellungsbedingungen keine Veränderungen – der Lohn, die Lohnfortzahlung, die Personalvorsorge und die Kündigungsmodalitäten werden während dreier Jahre nicht zuungunsten des Personals verändert. Die operative Leitung verbleibt beim bisherigen Leiter der KAZ, Andreas Hintermann.

Aufgaben des Kantonsapothekers verbleiben beim Kanton Zürich

Mit der Verselbstständigung der Kantonsapotheke und dem Übergang an das USZ wird die Funktion des Kantonsapothekers neu bei der Kantonalen Heilmittelkontrolle (KHZ), einem Amt der Gesundheitsdirektion, angegliedert. Diese nimmt bereits heute einen Grossteil der hoheitlichen und aufsichtsrechtlichen Aufgaben wahr. Dr. Stefan Burkard, Leiter der KHZ, übernimmt die Aufgaben des bisherigen Kantonsapothekers Andreas Hintermann. Stefan Burkard führt die KHZ seit 2007 und bringt langjährige Erfahrung sowie umfassendes Wissen über die Aufgaben und Verpflichtungen in der Aufsicht und in der Heilmittelversorgung mit. Mit seiner Ernennung zum neuen Kantonsapotheker ist ein reibungsloser Übergangsprozess gewährleistet.

Spitalratspräsident des USZ, André Zemp: «Unser Ziel ist es, dass ZüriPharm die bislang erbrachten Leistungen in hoher Qualität weiterführen und sich im vom Gesetzgeber vorgesehenen Rahmen weiterentwickeln kann.»

Regierungsrätin Natalie Rickli: «Ich danke dem Projektteam bestehend aus Mitarbeitenden der Gesundheitsdirektion, der Kantonsapotheke und des USZ für die grosse Arbeit im Zusammenhang mit der Verselbstständigung der KAZ. Insbesondere danke ich den Mitarbeitenden der KAZ, dass sie den Veränderungsprozess aktiv begleiten und positiv mittragen. Die KAZ wird ab 1.1.2024 kein Amt der Gesundheitsdirektion mehr sein, jedoch eine wichtige Institution für die Zürcher Gesundheitsversorgung bleiben. Ich wünsche den Mitarbeitenden einen guten Start als ZüriPharm AG und alles Gute.»
 

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