Technische Berufsschule Zürich: Rektorin wurde unrechtmässig im Amt eingestellt

Im Zuge eines – öffentlich ausgetragenen – Konflikts zwischen der Schulleitung und Lehrpersonen der Technischen Berufsschule Zürich (TBZ) stellte der Regierungsrat die Rektorin der TBZ vorsorglich im Amt ein. Das Verwaltungsgericht hebt die Einstellung im Amt auf.

Der Regierungsrat beschloss die Einstellung im Amt auf der Grundlage eines offenkundig unvollständigen Aktendossiers, aus dem der entscheidwesentliche Sachverhalt gar nicht ersichtlich war. Schon aus diesem Grund ist die Einstellung im Amt rechtswidrig.

Darüber hinaus erweist sich die Einstellung im Amt auch in der Sache als rechtswidrig, weil keine milderen Mittel geprüft wurden, die der Beschwerdeführerin vorgeworfenen Treuepflichtverletzungen nicht stichhaltig sind, sie einzig aufgrund ungeprüfter Vorwürfe und einer negativen Medienberichterstattung als Hauptschuldige des Konflikts ausgemacht wurde und das Mittelschul- und Berufsbildungsamt die den Kanton als Arbeitgeber treffende Fürsorgepflicht gegenüber der Beschwerdeführerin verletzte.

Gegen das Urteil kann Beschwerde beim Bundesgericht erhoben werden.

Das anonymisierte Urteil ist in der Entscheiddatenbank des Verwaltungsgerichts (www.vgrzh.ch) unter der Verfahrensnummer VB.2023.00386 zu finden.

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