Für einen zeitgemässen Schutz der wertvollen Landschaft im Wehrenbachtobel

Die Landschaft im Wehrenbachtobel ist aufgrund der eiszeitlichen Entstehungsgeschichte besonders reizvoll. In weiten Teilen ist sie noch nahezu natürlich und beherbergt viele selten gewordene Pflanzen und Tiere, die einen besonderen Schutz verdienen. Die Baudirektion hat in enger Abstimmung mit den Gemeinden, Grundeigentümerschaften, Bewirtschaftenden und Vertretern des Forstdienstes die nötige Schutzverordnung erarbeitet. Der Entwurf liegt vom 17. November bis 16. Dezember 2023 öffentlich auf.

Das Wehrenbachtobel erstreckt sich über die Stadt Zürich und die Gemeinden Zollikon und Zumikon. Das Gebiet ist ein Natur- und Landschaftsschutzgebiet von kantonaler Bedeutung und als Gewässerlandschaft Bestandteil des Inventars der kantonalen Landschaftsschutzobjekte. Aufgrund seiner Schönheit und der Nähe zur Stadt Zürich stellt das Wehrenbachtobel auch für die Bevölkerung ein ganzjährig attraktives, gut erreichbares Naherholungsgebiet für den Grossraum Zürich dar. Eine naturverträgliche und nachhaltige Erholungsnutzung wird daher weiterhin möglich sein.

Breit abgestützter Prozess

Der kantonale Richtplan sowie das Planungs- und Baugesetz verpflichten den Kanton Zürich, für das Wehrenbachtobel eine Schutzverordnung zu erarbeiten, die den Bedürfnissen der heutigen Zeit mit ihren vielfältigen Ansprüchen an die Landschaft und die Natur Rechnung trägt. Dazu gehören die unterschiedlichen Funktionen des Wehrenbachtobels als Land- und Forstwirtschafts-, Natur- und Landschaftsschutz- und Erholungsgebiet.

Bei der Erstellung von Schutzverordnungen legt der Kanton besonderes Gewicht auf den Einbezug aller Beteiligten. In allen Projektphasen fand ein enger Austausch mit Vertretern der Gemeinden und der Forstwirtschaft statt. Für die Grundeigentümerschaften und Bewirtschaftenden von Naturschutzgebieten im Offenland und im Wald fand eine Informationsveranstaltung statt. Zudem führte die Baudirektion im Anschluss mit interessierten Personen persönliche Gespräche.

Den Bedürfnissen der heutigen Zeit angepasst

Der nun vorliegende Entwurf der Schutzverordnung zeigt, welche Schutzziele erreicht werden sollen und wie die Landschaft im Wehrenbachtobel künftig genutzt werden kann. Dank Bestimmungen, die den heutigen Bedürfnissen und Ansprüchen angepasst sind, soll die wertvolle Kulturlandschaft erhalten bleiben, die Land- und Forstwirtschaft modern und nachhaltig wirtschaften können und die Bevölkerung sich weiterhin in einer abwechslungsreichen Landschaft rücksichtsvoll erholen können.

Vom 17. November bis 16. Dezember 2023 liegt der Entwurf bei den Gemeindeverwaltungen Zollikon und Zumikon sowie bei Grün Stadt Zürich öffentlich auf. Die Unterlagen sind zudem unter zh.ch/publikationen-svo einsehbar. Während der Auflage können alle Personen zum Entwurf Stellung nehmen. Die Baudirektion prüft die Begehren vor dem Erlass der Schutzverordnung.

Öffentliche Sprechstunden

Während der öffentlichen Auflage stehen an folgenden Terminen Vertreter des Kantons für Auskünfte persönlich zur Verfügung:

  • Donnerstag, 30. November 2023, 14 bis 16 Uhr: Gemeinde Zollikon, Bergstrasse 20, 8702 Zollikon, Konferenzraum Nr. 1 (Einwohnerkontrolle)
  • Montag, 4. Dezember 2023, 17 bis 19 Uhr: Tiefbauamt Stadt Zürich, Werdmühleplatz 3, Sitzungszimmer AHV 501
  • Donnerstag, 14. Dezember 2023, 17 bis 19 Uhr: Tiefbauamt Stadt Zürich, Werdmühleplatz 3, Sitzungszimmer AHV 501

Kontakt

Baudirektion - Medienstelle

Adresse

Walcheplatz 2
8090 Zürich
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