Für einen zeitgemässen Schutz der einmaligen Landschaft im unteren Tösstal

Die Flusslandschaft und Rebhänge im unteren Tösstal sind landschaftlich besonders reizvoll. Sie beherbergen viele selten gewordene Pflanzen und Tiere und verdienen darum einen besonderen Schutz. Die Baudirektion hat unter Einbezug der Gemeinden, der Land- und Forstwirtschaft sowie des Naturschutzes die nötige Schutzverordnung erarbeitet. Der Entwurf liegt vom 10. November bis 9. Dezember 2023 öffentlich auf.

Die Landschaft des unteren Tösstals in den Gemeinden Berg am Irchel, Buch am Irchel, Dättlikon, Eglisau, Embrach, Freienstein-Teufen, Neftenbach und Rorbas ist ein Natur- und Landschaftsschutzgebiet von kantonaler Bedeutung. Sie ist sowohl Lebens- und Wirtschaftraums für die einheimische Bevölkerung als auch ein ganzjährig attraktives, gut erreichbares Erholungsgebiet für den Grossraum Zürich. Zusammen mit anderen naturnahen Gebieten wie dem Pfäffikersee oder dem Tössbergland trägt sie wesentlich zur hohen Lebensqualität im Kanton Zürich bei.

Breit abgestützter Prozess

Im Rahmen der Teilrevision des kantonalen Richtplans im Jahr 2001 wurde der Kanton verpflichtet, eine Schutzverordnung zu erarbeiten, die den Bedürfnissen der heutigen Zeit mit ihren vielfältigen Ansprüchen an die Landschaft und die Natur Rechnung trägt. Dazu gehören die unterschiedlichen Funktionen des unteren Tösstals als Wohn-, Land- und Forstwirtschafts-, Natur- und Landschaftsschutz- und Erholungsgebiet.

Bei der Erstellung von Schutzverordnungen legt der Kanton besonderes Gewicht auf den Einbezug aller Beteiligten. Die Verordnungsrevision wurde deshalb in einer breit abgestützten Arbeitsgruppe aus Vertretungen der Gemeinden, der Land- und Forstwirtschaft sowie des Naturschutzes unter Federführung der Baudirektion intensiv diskutiert. Zudem führte die Baudirektion mit den Grundeigentümerschaften und Bewirtschaftenden von Naturschutzgebieten persönliche Gespräche.

Den Bedürfnissen der heutigen Zeit angepasst

Der nun vorliegende Entwurf der Schutzverordnung zeigt, welche Schutzziele erreicht werden sollen und wie die Landschaft im unteren Tösstal künftig genutzt werden kann. Dank Bestimmungen, die den heutigen Bedürfnissen und Ansprüchen angepasst sind, soll die wertvolle Kulturlandschaft erhalten bleiben, die Land- und Forstwirtschaft modern und nachhaltig wirtschaften und die einheimische Bevölkerung weiterhin in einer attraktiven Landschaft leben können.

Vom 10. November 2023 bis 9. Dezember 2023 liegt der Entwurf bei den Gemeindeverwaltungen Berg am Irchel, Buch am Irchel, Dättlikon, Eglisau, Embrach, Freienstein-Teufen, Neftenbach und Rorbas sowie bei der Baudirektion in Zürich öffentlich auf. Die Unterlagen sind zudem unter zh.ch/publikationen-svo einsehbar. Während der Auflage können alle Personen zum Entwurf Stellung nehmen. Die Baudirektion prüft die Begehren vor dem Erlass der Schutzverordnung.

Öffentliche Sprechstunden

Während der öffentlichen Auflage stehen an folgenden Terminen Vertreter des Kantons für Auskünfte persönlich zur Verfügung:

  • Freitag, 17. November, von 13 bis 15 Uhr in der Gemeindeverwaltung
    Dättlikon sowie von 15.15 bis 17.15 Uhr in der Gemeindeverwaltung Freienstein
  • Freitag, 1. Dezember, von 13 bis 15 Uhr in der Gemeindeverwaltung
    Dättlikon sowie von 15.15 bis 17.15 Uhr in der Gemeindeverwaltung Freienstein

Kontakt

Baudirektion - Medienstelle

Adresse

Walcheplatz 2
8090 Zürich
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