Terminplanung für eine mögliche Ersatzwahl eines Ständeratssitzes am 3. März 2024 infolge Bundesratswahl

Ständerat Daniel Jositsch hat seine Kandidatur für die Nachfolge von Bundesrat Alain Berset bekanntgegeben. Falls Daniel Jositsch als Ständerat wiedergewählt und zudem in den Bundesrat gewählt würde, käme es zu einer Ersatzwahl für den frei gewordenen Ständeratssitz. Dafür hat der Regierungsrat vorsorglich den 3. März 2024 als Wahltermin festgelegt.

Am 13. Dezember 2023 findet die Gesamterneuerungswahl des Bundesrates statt. Bundesrat Alain Berset hat angekündigt, nicht mehr für eine weitere Amtszeit als Bundesrat zu kandidieren. Der amtierende Ständerat Daniel Jositsch stellt sich am 22. Oktober 2023 zur Wiederwahl als zürcherisches Mitglied des Ständerates und hat zudem seine Kandidatur für die Nachfolge von Bundesrat Alain Berset bekanntgegeben.

Für den Fall, dass Daniel Jositsch als Ständerat wiedergewählt und am 13. Dezember 2023 zudem in den Bundesrat gewählt würde, käme es zu einer Ersatzwahl für den frei gewordenen Ständeratssitz.

Um in diesem Fall eine längere Vakanz des zweiten Zürcher Ständeratssitzes zu vermeiden, hat der Regierungsrat vorsorglich festgelegt, eine mögliche Ersatzwahl am Sonntag, 3. März 2024, durchzuführen. Für Wahlen in den Ständerat wird den Wahlberechtigten mit den Wahlunterlagen ein Beiblatt mit den sich zur Wahl stellenden Kandierenden zugestellt. Dazu findet ein Vorverfahren zur Einreichung von Wahlvorschlägen statt.

Da erst am 13. Dezember 2023 feststeht, ob es zu einer Ersatzwahl des zweiten Ständeratssitzes kommt und Wahlvorschläge von Gesetzes wegen 11 Wochen vor dem Wahltag eingereicht werden müssen, sind die Fristen zwischen der Anordnung der Ersatzwahl und der Eingabe von Wahlvorschlägen kurz. Konkret ergibt sich deshalb folgende Terminplanung, wenn es am 3. März 2024 zu einer Ersatzwahl in den Ständerat kommen sollte:

  • Mittwoch, 13. Dezember 2023: Anordnung der Ersatzwahl durch den Regierungsrat mit Ansetzung der Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen (Publikation im kantonalen Amtsblatt vom 15. Dezember 2023)
  • Montag, 18. Dezember 2023, 17 Uhr: Ende der Frist zur Eingabe von Wahlvorschlägen beim Statistischen Amt
  • Mittwoch, 20. Dezember 2023: Beschluss des Regierungsrates zur Publikation der provisorischen Wahlvorschläge und Anordnung einer zweiten Frist zu Anpassung, Einreichung und Rückzug neuer Wahlvorschläge (Publikation im kantonalen Amtsblatt vom 22. Dezember 2023)
  • Freitag, 29. Dezember 2023, 17 Uhr: Ende der zweiten Frist zu Anpassung, Eingabe und Rückzug von (neuen) Wahlvorschlägen beim Statistischen Amt

Sollte der vakante Ständeratssitz am 3. März 2024 nicht besetzt werden können, würde ein möglicher zweiter Wahlgang am 7. April 2024 stattfinden. Entsprechende Informationen würden mit der Anordnung der Ersatzwahl am 13. Dezember 2023 erfolgen.
 

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