Rad-WM 2024: Nur noch ein Beschwerdeverfahren zu den Verkehrsanordnungen des Kantons

Zu den seitens des Kantons getroffenen Verkehrsanordnungen für die Rad-WM 2024 ist nur noch ein Beschwerdeverfahren hängig.

Gegen die Verkehrsanordnungen für die Rad-WM 2024, die das kantonale Zuständigkeitsgebiet (Staats- und Gemeindestrassen, ohne Städte Zürich und Winterthur) betreffen, waren insgesamt fünf Rekurse eingegangen. Ein Rekurs wurde zurückgezogen, vier Rekurse wurden von der Rekursabteilung der Sicherheitsdirektion abgewiesen. Inzwischen steht fest, dass innerhalb der 30-tägigen Beschwerdefrist ein Rekursentscheid mit Beschwerde beim Verwaltungsgericht angefochten wurde. Alle übrigen Verfahren sind damit erledigt.

Die vom Kanton gestützt auf das kantonale Verkehrskonzept erlassenen Verfügungen betreffen insgesamt 17 Gemeinden ausserhalb der Stadt Zürich.

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