Tanzen wir nach Algorithmen?– Datenschutz-Video-Wettbewerb 2023

Videoschaffende, Tiktokerinnen, Youtuber und alle, die Lust haben ein Video zu machen, können ihre Arbeiten bis zum 31. August 2023 für den Datenschutz-Video-Wettbewerb einreichen. Der Form der Videos sind keine Grenzen gesetzt. Eine Fachjury bewertet die Einsendungen. Die Datenschutzbeauftragte vergibt Preise für die besten Videos. Der Hauptpreis ist mit 3000 Franken dotiert. Das Thema soll Vieles zulassen: Verheisst uns die KI ein schönes Leben mit KI oder führen die Algorithmen in eine neue Sklaverei? Welche Rolle spielt der Mensch?

Der Datenschutz-Video-Wettbewerb findet 2023 zum achten Mal statt. Ein Rückblick zeigt Gewinnerbeiträge der unterschiedlichsten Macharten. Von Animationen über Selfie-Videos zu Reportagen und Spielfilmen ist alles dabei. Die Teilnehmenden stammen aus dem Kanton Zürich, anderen Kantonen, aber auch aus dem Ausland. Ihre Arbeiten entstanden als Kunstprojekte, während eines Workshops, in der Berufsausbildung, als Abschlussarbeiten eines Studiums oder natürlich im Rahmen der alltäglichen Aktivität in den sozialen Medien.

Die Zukunft der Privatsphäre diskutieren

Wichtig ist die persönliche Auseinandersetzung mit dem Thema. Das Resultat kann dabei inhaltlich und gestalterisch unterschiedlich ausfallen. Mit dem Datenschutz-Video-Wettbewerb fördert die Datenschutzbeauftragte die Diskussion über Fragen zu den Grundrechten auf Privatsphäre und persönliche Freiheit in den sozialen Medien. Jugendliche und junge Erwachsene bekommen so die Gelegenheit, ihre Überlegungen zur Zukunft dieser Grundpfeiler unserer freien Gesellschaft audiovisuell umzusetzen.

Fachjury beurteilt Inhalt, Handwerk und Originalität

Nach dem Einsendeschluss am 31. August visioniert eine Jury die Beiträge. Sie beurteilt die Einsendungen qualitativ nach den Kriterien Inhalt, Handwerk und Originalität.
Der Jury gehören Fachpersonen aus unterschiedlichen Bereichen an. Neben der Datenschutzbeauftragten Dominika Blonski sind der Mobilfilmmacher und Commercial Director Sandeep Abraham, die Videomacherin und Lehrbeauftragte an der Zürcher Hochschule der Künste ZHdK Nadia Holdener, die Gründerin und Co-Direktorin des MoMo Mobile Motion Filmfestivals Andrea Holle, der Medienpädagoge der Pädagogischen Hochschule Zürich (PHZH) Flurin Senn sowie Stefanie Theil, Co-Leiterin Kinder & Schule beim Schweizer Radio und Fernsehen SRF mit dabei. Auch das Team hinter dem letztjährigen Gewinnerbeitrag beurteilt die Einsendungen.
Die Preise werden den Gewinnerinnen und Gewinnern im September 2023 in Zürich verliehen.

Teilnehmen ist einfach

Teilnehmen können alle, ungeachtet von Wohnort oder Alter. Der Beitrag muss online veröffentlicht und der Link zum Video bis zum 31. August 2023 an die Datenschutzbeauftragte des Kantons Zürich gesendet werden. Das Aufrufvideo der letztjährigen Gewinner, das Teilnahmereglement, weitere Informationen und die bisherigen Gewinnervideos sind verfügbar auf www.datenschutz.ch/video-wettbewerb
 

Datenschutzbeauftragte des Kantons Zürich

Die Datenschutzbeauftragte beaufsichtigt die Datenbearbeitungen der kantonalen Verwaltung, der Gemeinden und der übrigen Behörden und öffentlichen Einrichtungen im Kanton, um die Privatsphäre der Einwohnerinnen und Einwohner sicherzustellen.
Sie berät die öffentlichen Organe, beurteilt datenschutzrelevante Vorhaben und nimmt Stellung zu Erlassen.
Mit Kontrollen überprüft sie bei öffentlichen Organen, ob die Anforderungen des Datenschutzes in rechtlicher, organisatorischer und sicherheitstechnischer Hinsicht eingehalten sind.
Öffentliche Organe sind verpflichtet, Datenschutzvorfälle zu melden. Die Datenschutzbeauftragte kann die Umsetzung von Massnahmen verfügen.
Die Datenschutzbeauftragte berät Privatpersonen über ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche und vermittelt in Konfliktfällen zwischen Privatpersonen und öffentlichen Organen. Sie informiert die Öffentlichkeit über die Anliegen des Datenschutzes und der Informationssicherheit.
Die Datenschutzbeauftragte führt alle Tätigkeiten in vollständiger Unabhängigkeit durch. Sie leistet damit einen wichtigen Beitrag für den Erhalt eines der zentralen Grundrechte einer liberalen Gesellschaft – das Recht auf den Schutz der Privatsphäre.
 

Kontakt

Datenschutzbeauftragte des Kantons Zürich - Kommunikationsverantwortlicher

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