Lehrpersonenmangel an der Volksschule hält an
Medienmitteilung 14.03.2023
Der Mangel an Lehrpersonen in der Volksschule bleibt im kommenden Schuljahr bestehen. Die Bildungsdirektion erneuert aus diesem Grund die Ausnahmeregelung bei der Anstellung von Lehrpersonen für das Schuljahr 2023/2024 und verlängert die unterstützenden Massnahmen.
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Bei der Stellenbesetzung für das Schuljahr 2023/24 zeichnet sich eine ähnliche Situation wie im Vorjahr ab. Auf allen Stufen der Volksschule herrscht ein Mangel an ausgebildeten Lehrpersonen. Während sich zum aktuellen Zeitpunkt die Lage im Kindergarten und der Primarschule vergleichbar zum Vorjahr zeigt, ist in der Sekundarschule eine Zunahme der ausgeschriebenen Stellen zu verzeichnen.
Grund für die weiterhin angespannte Stellensituation sind die seit Jahren steigenden Zahlen der Schülerinnen und Schüler und der allgemeine Arbeitskräftemangel. Die steigende Zahl an Geflüchteten verschärft die Stellensituation in der Volksschule zusätzlich. Mittelfristig rechnet die Bildungsdirektion mit einer leichten Entspannung auf dem Stellenmarkt der Lehrpersonen.
Ausnahmeregelung tritt erneut in Kraft
Mit der erneuten Feststellung des Lehrpersonenmangels erhalten die Gemeinden auch 2023/24 die Möglichkeit, Personen ohne Zulassung zum Schuldienst als Lehrperson einzusetzen. Die Massnahme entspricht einem ausdrücklichen Wunsch der Gemeinden. Die Anstellung von Personen ohne Zulassung ist aufgrund rechtlicher Vorgaben (vgl. Lehrpersonalgesetz §7 Abs. 4) auf ein Schuljahr befristet. Damit soll gewährleistet werden, dass keine Schülerinnen und Schüler länger als ein Jahr von einer Person ohne Lehrdiplom unterrichtet werden.
Für Personen ohne Lehrdiplom hat die Bildungsdirektion zusammen mit der Pädagogischen Hochschule Zürich verschiedene Anschlussmöglichkeiten geschaffen, um ihnen eine langfristige Perspektive im Lehrberuf zu bieten (vgl. Medienmitteilung «Perspektiven für Personen ohne Lehrdiplom»). Aktuell sind neben rund 18'000 ausgebildeten Lehrpersonen gut 500 Personen ohne Lehrdiplom in den Schulen angestellt. Rund 70 Neueinsteigerinnen und Neueinsteiger ohne Lehrdiplom wurden zum neu geschaffenen Aufnahmeverfahren «sur dossier» zugelassen. Sie können neben der Ausbildung weiter in Teilzeit an einer Schule arbeiten. Dies gilt auch für Personen ohne Lehrdiplom, die über eines der bisherigen Aufnahmeverfahren ein Studium aufnehmen oder spezifische Vorbereitungskurse für die Aufnahmeprüfung der PH Zürich besuchen.
Weitere Massnahmen
Die Einführung und Begleitung von Personen ohne Lehrdiplom ist aufwändig. Die Bildungsdirektion hat deshalb bereits vergangenen Sommer weitere Massnahmen ergriffen, um die Schulen zu entlasten. Die Gemeinden können auch im kommenden Schuljahr Personen ohne Lehrdiplom für unentgeltliche Einführungswochen der PH Zürich anmelden. Weiter werden zur Begleitung dieser Personen während des Schuljahres Gruppen-Coachings sowie strategische Beratungen für Schulleitungen und Behörden angeboten.
Ebenso bildet die Pädagogische Hochschule Zürich laufend mehr Lehrpersonen aus. Lagen die Studieneintritte im Jahr 2017 noch bei 1028 Personen, haben im Jahr 2021 bereits 1436 Personen (+ 40%) ein Studium an der PH Zürich aufgenommen. Den Studierenden stehen verschiedene Möglichkeiten offen, vorzeitig als Lehrperson zu arbeiten und so auch wertvolle Berufserfahrung zu sammeln. Auch Lehrpersonen, die wieder in den Lehrberuf einsteigen wollen, finden an der PH Zürich passende Beratungs- und Vorbereitungsangebote.
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