Kanton nimmt weitere Unterkünfte für Asylsuchende in Betrieb

Der Bund forciert die Zuweisung von Asylsuchenden an die Kantone ungebrochen. Der Kanton Zürich reagiert darauf und nimmt bis Anfang Dezember zwei weitere Unterkünfte in Betrieb. Es handelt sich dabei um Zivilschutzanlagen, die von den Städten Zürich und Winterthur zur Verfügung gestellt werden. Damit werden vorübergehend zusätzlich rund 190 Plätze geschaffen. Sicherheitsdirektor Mario Fehr bekräftigt die Forderung der Kantone, dass der Bund bis Ende November zu den ordentlichen Abläufen im Asylverfahren zurückkehren muss.

Da die vom Bund betriebenen Unterkünfte nicht ausreichen, um alle Asylsuchenden aufzunehmen, forciert der Bund seit Ende Oktober die Zuweisungen an die Kantone. Eine Antwort auf die Forderung der Kantone, dass der Bund rasch auf die ordentlichen Abläufe im Asylverfahren zurückkommen soll, steht noch aus. Das Asylwesen sei eine Verbundaufgabe von Bund, Kantonen und Gemeinden, bei der jeder seinen Anteil zu erbringen habe, unterstreicht Regierungsrat Mario Fehr. «Der Kanton Zürich und die Städte und Gemeinden im Kanton tun das», so der Sicherheitsdirektor: «Jetzt muss auch der Bund bis Ende November zum bisherigen Regime zurückkehren.»

Angesichts der unverändert angespannten Situation schafft der Kanton in einem weiteren Schritt noch einmal zusätzliche Unterbringungskapazitäten. Dank der Unterstützung der Städte Zürich und Winterthur und des Zivilschutzes werden im Verlauf der nächsten Wochen zwei weitere Zivilschutzanlagen mit insgesamt rund 190 Plätzen zur Verfügung stehen. Es sind dies: Die Anlage Turnerstrasse der Stadt Zürich (rund 90 Plätze) ab 28. November 2022 und die Anlage Mattenbach der Stadt Winterthur (80 bis 100 Plätze) ab 5. Dezember 2022. Für die Anlage in der Stadt Zürich hat der Kanton die AOZ mit dem Betrieb und der Betreuung der Asylsuchenden beauftragt, in Winterthur ist es die ORS Service AG mit Unterstützung des Zivilschutzes.
 

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