Stimmbeteiligung aus langfristiger Perspektive

Die Beteiligung an eidgenössischen und kantonalen Urnengängen ist ein wichtiger Gradmesser dafür, wie gross das Interesse der Stimmberechtigten am politischen Geschehen ist und wie stark sie daran mitwirken. Die aktuelle Publikation des Statistischen Amtes des Kantons Zürich blickt für einmal weit zurück und analysiert die Entwicklung der Abstimmungsbeteiligung im Kanton Zürich seit 1945.

Stimmbeteiligung
Entwicklung Stimmbeteiligung. Quelle: Direktion der Justiz und des Innern

Von einem Abstimmungstermin zum nächsten schwankt die Beteiligung der Stimmbevölkerung bekanntlich stark. Dennoch hat sich deren Durchschnittsniveau seit der Einführung des Frauenstimmrechts 1971 erstaunlich wenig verändert: Die Beteiligung an eidgenössischen Terminen betrug in den 1970er-Jahren im Schnitt etwa 45%. Bis heute hat sie nur wenig, auf rund 47%, zugenommen. In den 1950er-Jahren lag das mittlere Beteiligungsniveau bei Bundesvorlagen allerdings noch bei rund 62%: Vor allem das folgende Jahrzehnt war durch einen starken Abwärtstrend geprägt.

Wegfall der Stimmpflicht verringert Beteiligungsniveau

Im Kanton Zürich galt zwar bis 1984 eine gesetzliche Stimmpflicht. Sie wurde von den Gemeinden aber offensichtlich immer weniger auch durchgesetzt. Die Zürcher Stimmbeteiligung näherte sich deshalb bereits im Laufe der 1960er Jahre allmählich dem stets deutlich tieferen Niveau der Kantone ohne Stimmpflicht an. Einen klaren Einschnitt mit einer Abnahme des Beteiligungsniveaus um etwa 10 Prozentpunkte bildete schliesslich die Einführung des Frauenstimmrechts. Ein Grund dafür könnte gewesen sein, dass die neu stimmberechtigten Frauen sich weniger beteiligten als die Männer. Ein anderer, dass auf die Sanktionierung der Stimmabstinenz endgültig verzichtet wurde, weil sich die Zahl der Stimmberechtigten verdoppelte.

Interesse an eidgenössische Vorlagen zunehmend beteiligungsbestimmend

An den meisten Abstimmungsterminen befinden die Stimmberechtigten über kantonale und eidgenössische Vorlagen gleichzeitig. Die am meisten mobilisierende «Leadvorlage», die das Beteiligungsniveau vorgibt, ist dabei besonders seit den 1980er-Jahren fast immer eine eidgenössische Vorlage. Immer öfter sind zudem Initiativen das Beteiligungszugpferd eines Abstimmungstermins. Wer sich an einem Termin zur Teilnahme entschliesst, nimmt meist zu allen Vorlagen Stellung: Deren Beteiligungen sind deshalb sehr ähnlich. Das Beteiligungsniveau der kantonalen Vorlagen ist an diesen gemischten Terminen seit den 1970er-Jahren im Schnitt deshalb nur etwa drei Prozentpunkte tiefer als jenes der eidgenössischen.

Tiefere Beteiligung an ausschliesslich kantonalen Terminen

Markant tiefer ist das Beteiligungsniveau allerdings jeweils, wenn es an einem Termin nur kantonale Vorlagen gibt, wenn also keine eidgenössische Leadvorlage die Beteiligung erhöht. Im Zuge der obigen Entwicklungen sank diese «reine» kantonale Beteiligung zudem auf ein deutlich tieferes Niveau als die eidgenössische: von Mitte der 1970er- bis in die 1990er-Jahre lag sie im Mittel unter 30%. Der kantonale Abstimmungskalender war damals stark befrachtet: Zu Beginn der 1990er Jahre kamen im Schnitt pro Jahr über 17 kantonale Vorlagen an die Urne. Meistens handelte es sich dabei um obligatorische Referenden über unbestrittene Vorlagen, die entsprechend wenig mobilisierten. Deren Zahl ging nach dem Ersatz des obligatorischen Gesetzes- und Finanzreferendums durch ein fakultatives Referendum (1998) stark zurück und die Beteiligung an rein kantonalen Terminen stieg etwas an. Sie liegt heute mit durchschnittlich 34% in einem ähnlichen Bereich wie auch die Beteiligung an den Kantonsratswahlen.

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Das Zürcher Abstimmungsarchiv als Quelle

Für den Kanton Zürich sind Daten für eine langfristige Analyse der Beteiligung im «Zürcher Abstimmungsarchiv» verfügbar, das aus einer Zusammenarbeit des Statistischen Amts mit dem Staatsarchiv entstanden ist . Für die kantonalen Sachabstimmungen reichen die Daten bis in die Urzeiten der direkten Demokratie im Kanton Zürich zurück: Die erste erfasste Vorlage datiert auf das Jahr 1831, als über die erste Kantonsverfassung abgestimmt wurde. Auch die Zürcher Kantonsresultate der eidgenössischen Abstimmungen sind seit den Anfängen des Bundesstaates im Archiv enthalten, die Gemeinderesultate allerdings erst seit 1945. Ergänzt werden diese Daten durch Unterlagen zu den Vorlagen, wie etwa die Abstimmungszeitungen oder Gesetzestexte. Zu finden sind die Daten unter: http://www.zh.ch/abstimmungsarchiv

Statistik.info 2022/2023: Stimmbeteiligung: eine Langfristperspektive – Die Entwicklung der Abstimmungsbeteiligung im Kanton Zürich 1945-2022

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