Kanton Zürich bedauert völlig unerwarteten Entscheid des Bundesrats zur Glattalbahn-Verlängerung
Medienmitteilung 10.06.2022
Der Bundesrat hat heute bekannt gegeben, dass er im Rahmen der Agglomerationsprogramme der 4. Generation das Gesamtprojekt Glattalbahn-Verlängerung vorerst nicht mitfinanzieren will. Die Volkswirtschaftsdirektion und die Baudirektion bedauern den völlig unerwarteten Entscheid. Im Rahmen der Vernehmlassung werden sie sich dafür einsetzen, dass das Projekt von grosser Bedeutung für das Glattal und den Kanton Zürich doch noch berücksichtigt wird.
Insgesamt wird die überwiegende Unterstützung der Zürcher Agglomerationsprogramme mit dem Beitragssatz des Bundes bis zu 40 Prozent zwar begrüsst. In Bezug auf das Gesamtprojekt Glattalbahn-Verlängerung trifft der Entscheid den Kanton Zürich allerdings unerwartet hart.
Das Projekt Verlängerung Glattalbahn ist für die Flughafenregion und den gesamten Kanton Zürich von grosser Wichtigkeit. Wegen den steigenden Mobilitätsbedürfnissen kommt das Glattal mit seinem Verkehrssystem an seine Grenzen. Eine effiziente, leistungsfähige und umweltverträgliche Verkehrsinfrastruktur ist unverzichtbar für den Kanton Zürich als Wirtschaftsstandort, lebenswerte Wohnregion und lebhafte Tourismusdestination. Erst im April 2022 hatte der Bundesrat als wichtigen Meilenstein grünes Licht für die Glattalbahn-Verlängerung gegeben. Er hat für die Verlängerung der bestehenden Glattalbahn die Infrastrukturkonzession erteilt. Die Glattalbahn-Verlängerung Kloten umfasst zwei weitere Teilprojekte: eine Velohauptverbindung mit separatem Fussweg sowie den dringlichen Hochwasserschutz für Kloten und das Flughafenareal inkl. Bahnhof. Der Kanton Zürich hat dem Bund sodann die Mitfinanzierung des Projekts mit Mitteln aus dem Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds (NAF, Agglomerationsprogramm 4. Generation) beantragt. Der Kanton Zürich strebte damit eine substanzielle Beteiligung des Bundes für die Umsetzung des Vorhabens an. Von dieser Finanzierung wurde nun vorerst abgesehen.
Entscheid des Bundes könnte zu Verzögerungen im Bauprojekt führen
Wie heute durch den Bundesrat kommuniziert wurde, ist das Finanzierungsgesuch des Teilprojektes der Glattalbahn-Verlängerung und der Velohauptverbindung auf Priorität B zurückgestuft worden. Diese Rückpriorisierung hat – sofern der Bundesrat bei seinem Entscheid bleiben sollte – einschneidende Konsequenzen für das Projekt. Es wird demnach voraussichtlich frühestens im Programm der 5. Generation berücksichtigt werden können. Da der Bundesbeitrag nicht vorliegt, könnte dies zu einer Verzögerung beim Baustart von mindestens zwei Jahren führen.
Dieses Vorgehen des Bundesrats erstaunt sehr, da das Gesamtprojekt aktuell in vollem Gange ist. Die Verkehrsbetriebe Glattal AG VBG erarbeitet derzeit das Bauprojekt, das die Grundlage für die kantonale Kreditbewilligung bildet. Die Regierung hat bereits 32 Mio. Franken Projektierungsgelder gesprochen und die Stadt Kloten will den Transformationsprozess des Gebiets Steinacker parallel zur Projektierung abschliessen. «Wir sind sehr erstaunt über den Entscheid des Bundesrats und können ihn prima Vista nicht nachvollziehen», sagt Volkswirtschaftsdirektorin Carmen Walker Späh.
Das Gesamtprojekt kostet voraussichtlich rund 440 Mio. Franken. Auf die Glattalbahn und die Velohauptverbindung entfallen rund 350 Mio. Franken, die restlichen Mittel dienen dem Hochwasserschutz. Ausgehend vom beschlossenen Bundesbeitrag von 40 Prozent für das Programm «Stadt Zürich/Glattal» fehlen dem Projekt nun rund 140 Millionen Franken.
Vernehmlassung für Aufnahme der Glattalbahn-Verlängerung nutzen
Die Volkswirtschaftsdirektion wird gemeinsam mit den Projektbeteiligten den Entscheid des Bundes vertieft analysieren – und sich im Rahmen der Vernehmlassung dafür einsetzen, dass die Glattalbahn-Verlängerung Kloten und die Velohauptverbindung doch noch als Priorität A des Agglomerationsprogramm der 4. Generation aufgenommen wird. «Das Projekt Glattalbahn-Verlängerung ist die Fortsetzung einer Erfolgsgeschichte und ein gelungenes Beispiel einer engen Zusammenarbeit zwischen Velo, ÖV und Hochwasserschutz. Das letzte Wort ist noch nicht gesprochen. Wir werden weiterhin für eine rasche finanzielle Unterstützung des Bundes für dieses wichtige Projekt kämpfen», sagt Carmen Walker Späh.
300 Millionen Franken Kostenunterstützung
Insgesamt schlägt der Bundesrat für die vom Kanton Zürich eingereichten drei Programme «Limmattal», «Stadt Zürich/Glattal» und «Oberland» für die Umsetzung der Massnahmen eine Kostenunterstützung im Kanton Zürich von rund 300 Mio Franken vor. An den geplanten Massnahmen der Programme «Limmattal» und «Oberland» will er 35% der Kosten übernehmen, beim Programm «Stadt Zürich/Glattal» sogar 40%. Zu den positiv bewerteten A-Massnahmen zählen u.a. das Tram Affoltern, eine Veloschnellroute und mehrere Velohauptrouten-Abschnitte im Glattal, ein grosser Teil der Veloschnellroute Limmattal, diverse Verkehrsmassnahmen im Zusammenhang mit der Gebietsentwicklung Regensdorf-Nord sowie der Ausbau des Bushofs in Pfäffikon.