Testbetrieb erfolgreich durchgeführt
Medienmitteilung 30.03.2022
Vom 24. bis am 27. März haben rund 170 Personen den Betrieb des neuen Gefängnisses Zürich West (GZW) getestet. Die Teilnehmenden haben sich als Freiwillige zur Verfügung gestellt, um die komplexen Abläufe der vorläufigen Festnahme vor der definitiven Inbetriebnahme am 4. April zu prüfen.
Die Abteilung vorläufige Festnahme im GZW verfügt über 124 Plätze für weibliche und männliche Inhaftierte. Während der vier Tage Testbetrieb waren knapp 90 Mitarbeitende im Einsatz.
Der Testbetrieb eines Gefängnisses ist in dieser Art und Grösse bisher einmalig in der Schweiz. Die vier Testtage sind erfolgreich verlaufen und haben gezeigt, welche Abläufe bereits gut funktionieren und welche Prozesse noch angepasst werden müssen. Das Team im neuen Gefängnis hat den Testlauf mit viel Engagement und grosser Gewissenhaftigkeit bewältigt.
Das GZW-Team wird den Testbetrieb nun evaluieren. Allfällige Schwachstellen werden die Verantwortlichen zusammen mit den Mitarbeitenden in der verbleibenden Zeit bis zur definitiven Übergabe der vorläufigen Festnahme von der Kantonspolizei Zürich (heute Provisorisches Polizeigefängnis Propog) ans JuWe (Gefängnis Zürich West GWZ) beheben. Bis zur Eröffnung wird die reibungslose Inbetriebnahme sichergestellt.
Auch Regierungspräsidentin Jacqueline Fehr liess sich im Rahmen des Testbetriebs eine Nacht lang einsperren: «Ich war beeindruckt von der Professionalität, mit der die Mitarbeitenden den Testbetrieb durchgeführt haben. Ich gratuliere und danke den Mitarbeitenden und ebenso der Leitung des neuen Gefängnisses für die sorgfältige Vorbereitung des Testbetriebs wie auch der gesamten GZW-Inbetriebnahme.»
Marc Eiermann, Gefängnisleiter des GZW: «Mit Hilfe der Freiwilligen konnten wir viele wichtige Erkenntnisse gewinnen. Ich danke ihnen, dass sie bei diesem doch aussergewöhnlichen Projekt teilgenommen haben».
Auch Roland Zurkirchen, Leiter Untersuchungsgefängnisse Kanton Zürich, bedankt sich bei den Freiwilligen: «Es war uns auch ein Anliegen, der Öffentlichkeit einen Einblick in den Betrieb eines Gefängnisses und die Aufgaben unserer Mitarbeitenden geben zu können. Ich danke allen Beteiligten für ihr Engagement und ihre Bereitschaft, an etwas Aussergewöhnlichem teilzuhaben».
Die Haftart der vorläufigen Festnahme (auch «Polizeihaft» genannt) unterscheidet sich von der Untersuchungshaft. Die Aufseherinnen und Aufseher und die Betreuerinnen und Betreuer betreuen Personen direkt nach ihrer Verhaftung durch die Polizei. Während der vorläufigen Festnahme treffen die Strafverfolgungsbehörden während höchstens 48 Stunden die notwendigen Abklärungen, um den Tatverdacht und die weiteren Haftgründe zu erhärten oder aber zu entkräften. Ergibt sich, dass die Haftgründe nicht oder nicht mehr bestehen, wird die vorläufig festgenommene Person freigelassen. Andernfalls erfolgt ein Antrag auf Anordnung von Untersuchungshaft an das Zwangsmassnahmengericht, welches innert 48 Stunden darüber zu befinden hat.