Darknetplattformen mit pädokriminellen Inhalten beschlagnahmt und abgeschaltet; Betreiber in Untersuchungshaft
Medienmitteilung 16.02.2022
Im Rahmen einer gemeinsamen Aktion der Staatsanwaltschaft II des Kantons Zürich, Cybercrime, und der Kantonspolizei Zürich sind vor wenigen Tagen nach umfangreichen Ermittlungen zwei Darknetplattformen mit pädokriminellen Inhalten beschlagnahmt worden. Der Urheber und Betreiber der Plattformen, ein 37-jähriger Schweizer, wurde bereits im Frühjahr 2021 verhaftet und befindet sich seither in Untersuchungshaft. Die Staatsanwaltschaft führt ein Strafverfahren gegen den Mann. Es gilt die Unschuldsvermutung bis zu einem rechtskräftigen Verfahrensabschluss.
Im Zuge komplexer Ermittlungen konnten nach der Verhaftung des Beschuldigten mehrere Personen identifiziert werden, die im Verdacht stehen, auf den Plattformen strafbare Handlungen begangen zu haben. Die ermittelten Informationen wurden zur weiteren Bearbeitung an die entsprechenden Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet. Die beschlagnahmten Plattformen wurden heute vom Netz genommen.
Die zwei Darknetplattformen mit den Bezeichnungen «The Beauty of Boys» und «The Beehive» dienten vordergründig dem Austausch von Benutzern mit pädophilen Neigungen. Sie wurden aber auch zur Verbreitung von strafbaren Miss-brauchsdarstellungen sowie zum Austausch von Missbrauchserfahrungen bzw. -phantasien genutzt. Beide Plattformen existierten mindestens seit 2017 und waren ausschliesslich über das weitgehend anonyme Darknet zu erreichen. Zuletzt zählten sie mehr als 20 000 registrierte Mitglieder. Während sich «The Beauty of Boys» thematisch um Jungen drehte, war «The Beehive» auf Mädchen ausgerichtet.
Die Angebote wurden international genutzt und waren in mehrere Bereiche unterteilt. Neben einem allgemein zugänglichen Blogbereich, in welchem gemäss den selbst auferlegten Regeln keine kinderpornografischen Inhalte geduldet wurden, existierte jeweils auch ein Forenbereich exklusiv für registrierte Mitglieder. Zudem bestand für registrierte Nutzer die Möglichkeit für den Austausch privater Direktnachrichten. Beide dieser nicht öffentlich zugänglichen Kanäle wurden zum Austausch strafbarer Inhalte genutzt.
Gemeinsame Medienmitteilung der Kantonspolizei Zürich und der Zürcher Staatsanwaltschaft