Gemeinsamer Vorstoss zur Wiederbelebung des Städtetourismus
Medienmitteilung 14.01.2022
Zürich, Genf, Luzern, Bellinzona – Tourismus, Handel und Hotellerie müssen sich neu positionieren, da die Pandemie die Reise-, Freizeit- und Konsumgewohnheiten verändert hat. Besonders betroffen sind die grösseren Schweizer Städte, da diese stärker als die Bergregionen vom Geschäftsreiseverkehr abhängig waren. Der Städtetourismus bleibt jedoch ein Schlüsselfaktor für lebendige Innenstädte, er schafft Arbeitsplätze und trägt viel zur Attraktivität der Städte auch als Wohn- und Wirtschaftsstandorte bei. Er muss mit neuen Konzepten und gezielten Korrekturen der regulatorischen Rahmenbedingungen nachhaltig gefördert werden.
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Seit dem Ausbruch der Covid-19-Pandemie wird weniger gereist. Vor allem der Städtetourismus ist betroffen, da Geschäftsreisen stark abgenommen haben. Hotellerie, Gastronomie und der stationäre Detailhandel in den Innenstädten haben entsprechend stark darunter gelitten. Über diese Entwicklung zeigen sich die für die Volkswirtschaft zuständigen Regierungsmitglieder von drei betroffenen Kantonen besorgt. Carmen Walker Späh, Volkwirtschaftsdirektorin des Kantons Zürich, Christian Vitta, Vorsteher des Finanz- und Wirtschaftsdepartements des Kantons Tessin, und Fabian Peter, Vorsteher des Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartements des Kantons Luzern, ist es ein gemeinsames Anliegen, den Tourismus in den Schweizer Städten nachhaltig zu stärken und damit die Innenstädte nach der Pandemie zu beleben, wie sie an einer gemeinsamen Medienkonferenz dargelegt haben.
Appell an den Bundesrat für gleich lange Spiesse
Damit Städte touristisch attraktiv sind, braucht es belebte Zentren. Dazu zählen nebst einem attraktiven Freizeit- und Kulturangebot, auch Einkaufsmöglichkeiten an den Wochenenden in touristischen Quartieren, wie dies in klassischen Berg-Destinationen bereits seit langem möglich ist. Und es braucht einen stärkeren Fokus auf einen nachhaltigen Tourismus mit mehr Gästen auch aus der Region, der Schweiz und aus Europa. Die kantonalen Regierungsmitglieder fordern für diese Transformation möglichst grosse Handlungsfreiheit auch in regulatorischer Hinsicht. So soll als eine wichtige Massnahme die Verordnung zum Arbeitsgesetz mit einem Passus ergänzt werden, um auch in Städten und grossen Ortschaften Tourismuszonen zu ermöglichen, wie dies in den meisten Bergkantonen bereits heute der Fall ist:
Die VolkswirtschaftsdirektorInnen der drei Kantone sowie die Vertreter der Tourismus-Branche appellieren an den Bundesrat, die Verordnung gemäss diesem Vorschlag anzupassen und damit für alle Kantone gleich lange Spiesse zu schaffen, so dass auch der Städtetourismus in der Schweiz nachhaltig gestärkt werden kann.
Im Fokus steht dabei die Konkurrenzfähigkeit der Schweizer Städte mit anderen Städtedestinationen in Europa. Die Vertreter der Tourismus-Branche, Guglielmo Brentel, Präsident von Zürich Tourismus und Vertreter von Swiss Citys, sowie Adrien Genier, CEO von Genf Tourismus, unterstrichen, dass für den Qualitätstourismus innerhalb der Schweiz und für Individualreisende aus Europa der Sonntag enorm wichtig sei. Urbane Kongressdestinationen wie Genf und Zürich sind zudem darauf angewiesen, dass der Freizeittourismus gerade auch am Wochenende gefördert wird.
Der Tourismus ist eine typische Querschnittsbranche. Wenn ein Angebotsteil, wie das für den Städtetourismus wichtige Einkaufserlebnis, fehlt, schadet dies der Attraktivität des Gesamtangebots einer Destination. Entscheidend ist ein stimmiger und attraktiver Angebots-Mix. Zudem macht dem stationären Detailhandel die globale digitale Konkurrenz insbesondere im Non-food-Bereich zu schaffen. Der internetgestützte Versandhandel hat von der Covid-19-Pandemie massiv profitiert. Bestehen vor Ort keine attraktiven Einkaufsmöglichkeiten, nutzen Konsumentinnen und Konsumenten noch häufiger das Internet zum Schaden des lokalen Handels, wie der Vertreter des Detailhandels, Franco Savastano, CEO Magazine zum Globus AG, ausführte. Ein nachhaltiger und erfolgreicher Städtetourismus schafft Arbeitsplätze im Detailhandel, in der Hotellerie und in Restaurants sowie in der Verkehrs- und Kulturbranche.
Mit der Anpassung der Verordnung ist noch kein Sonntagsarbeitsverbot aufgehoben. Es wird erst die Grundlage gelegt, dass die Kantone mit ihren Gemeinden die Diskussionen führen können, wo Tourismuszonen Sinn machen und wie diese ausgestaltet werden könnten.