Die Berufsmaturität stärken
Medienmitteilung 30.11.2021
Wer gute schulische Vorleistungen erbringt, wird prüfungsfrei zu Bildungsgängen der Berufsmaturität nach der beruflichen Grundbildung (BM 2) zugelassen. Der Bildungsrat hat eine entsprechende Anpassung des Berufsmaturitätsreglements beschlossen.
Auf dieser Seite
Gemäss heutiger Regelung müssen Lernende, die im Anschluss an die berufliche Grundbildung eine Berufsmaturität absolvieren möchten (BM 2), grundsätzlich eine Aufnahmeprüfung bestehen. Eine prüfungsfreie Aufnahme ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Von dieser Vorgabe wurde während der Coronapandemie abgewichen. So wurden Kandidatinnen und Kandidaten mit guten schulischen Vorleistungen vorübergehend prüfungsfrei in die BM 2 aufgenommen. Diese Massnahme bewirkte, dass die Zahl der Neueintritte in die Bildungsgänge der BM 2 im Schuljahr 2020/21 gegenüber dem Vorjahr um rund 18 Prozent zunahm. Im aktuellen Schuljahr ist die Zahl der Neueintritte im Vergleich zum Schuljahr 2020/21 erneut um rund 10 Prozent angestiegen.
Keine Unterschiede bei den Erfolgsquoten
Die prüfungsfreie Zulassung führt nicht zu einem Qualitätsverlust bei der Berufsmaturität oder zu einer starken Zunahme der Austritte während des Bildungsgangs. Dies zeigt eine Evaluation beim Jahrgang, der 2020 die BM 2 begann. Die Erfolgsquoten und die Notendurchschnitte unterscheiden sich insgesamt kaum nach der Zulassungsform. Dies spricht für eine dauerhafte prüfungsfreie Zulassung in die BM 2 bei guten Vorleistungen. Damit kann die Berufsmaturität nachhaltig gefördert werden, was einem erklärten Ziel des Regierungsrats und der Bildungsdirektion entspricht.
Der Bildungsrat hat deshalb eine Anpassung des Berufsmaturitätsreglements beschlossen. Dieses tritt am 1. Januar 2022 in Kraft. Voraussetzung für die prüfungsfreie Zulassung ist ein Notendurchschnitt in der Gesamtnote des eidgenössischen Fähigkeitszeugnisses von mindestens 5,0. Der Abschluss darf nicht mehr als zwei Jahre zurückliegen. Lernende, welche die BM 2 direkt im Anschluss an die Berufslehre absolvieren möchten, müssen einen Durchschnitt von mindestens 5,0 in den schulischen Semesterzeugnissen (bis zum Ende des ersten Semesters des letzten Schuljahres der Berufslehre) erreichen, damit sie prüfungsfrei zugelassen werden. Für die Kandidatinnen und Kandidaten der Berufsmaturitätsausrichtung Wirtschaft und Dienstleistungen (Typ Wirtschaft) bleibt die bisher vorgesehene Möglichkeit der prüfungsfreien Zulassung gemäss Berufsmaturitätsreglement bestehen.
Bitte geben Sie uns Feedback
Ist diese Seite verständlich?
Vielen Dank für Ihr Feedback!
Kontakt
Bildungsdirektion - Medienstelle