Zürcher Kaufleute lernen Englisch und Französisch
Medienmitteilung 07.09.2021
Der Bildungsrat hat beschlossen, dass KV-Lernende neu Englisch als erste und Französisch als zweite Fremdsprache lernen. Dies entspricht auch dem Wunsch der Berufsfachschulen und der Wirtschaft. Die neue Regelung gilt ab Schuljahr 2023/24.
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Auf Lehrbeginn 2023 setzt der Bundesrat die neue Verordnung über die berufliche Grundbildung «Kauffrau/Kaufmann EFZ» in Kraft. In der neuen Bildungsverordnung legt das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) fest, dass alle KV-Lernenden zukünftig zwei Fremdsprachen lernen müssen. Welche zwei Fremdsprachen angeboten werden, bestimmen die Kantone.
Englisch als erste Fremdsprache
Die erste Fremdsprache soll während der gesamte Lehrzeit im Rahmen des Berufskundeunterrichts unterrichtet werden. Das heisst, dass den Lernenden die Sprache in konkreten Arbeitssituationen vermittelt wird. Da in den Betrieben im Kanton Zürich Englisch wesentlich stärker verbreitet ist, hat der Bildungsrat festgelegt, dass die erste Fremdsprache der KV-Ausbildung Englisch ist. Das angestrebte Sprachniveau der ersten Fremdsprache ist mindestens B1. Als zweite Fremdsprache werden die angehenden Kaufleute in Französisch unterrichtet. Dieser Unterricht findet während den ersten beiden Lehrjahren statt. Dies entspricht auch dem Wunsch der Berufsfachschulen und der Wirtschaft.
Für Berufsmaturandinnen und Berufsmaturanden sind weiterhin Englisch und Französisch obligatorisch. Für Lernende, die ein eidgenössisches Berufsattest (EBA) anstreben, ist Englisch neu obligatorisch, während Französisch als Freifach angeboten wird. Mit dieser Regelung soll die Durchlässigkeit für jene EBA-Lernenden gewährleistet sein, die nach dem Berufsattest noch das eidgenössische Fähigkeitszeugnis (EFZ) machen möchten.
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