Volksreferendum gegen die Änderung des Energiegesetzes zustande gekommen

Die Direktion der Justiz und des Innern hat mit Verfügung vom 15. Juli 2021 festgestellt, dass das Volksreferendum gegen den Beschluss des Kantonsrates vom 19. April 2021 zur Änderung des Energiegesetzes (Umsetzung der MuKEn 2014) zustande gekommen ist. Die vom Regierungsrat unter Vorbehalt des Zustandekommens des Volksreferendums angeordnete kantonale Volksabstimmung über die Änderung des Energiegesetzes findet somit am 28. November 2021 statt.

Die Unterschriftenlisten für das Volksreferendum enthielten insgesamt 8081 Unterschriften, wovon 3098 als gültig beglaubigt wurden. Für das Zustandekommen des Volksreferendums müssen die Unterschriften von 3000 Stimmberechtigten innert einer Frist von 60 Tagen ab Veröffentlichung des Beschlusses des Kantonsrates im kantonalen Amtsblatt eingereicht werden. Diese Voraussetzungen sind mit den am 22. Juni 2021 eingereichten Unterschriften vorliegend erfüllt. Die vom Regierungsrat mit Beschluss vom 7. Juli 2021 unter Vorbehalt angeordnete kantonale Volksabstimmung findet somit am 28. November 2021 statt.

Die Verfügung der Direktion der Justiz und des Innern wurde im kantonalen Amtsblatt von heute Freitag, 23. Juli 2021, veröffentlicht.

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