Schub für die Separatsammlung von Plastik
Medienmitteilung 19.02.2021
Im Kanton Zürich gibt es erst wenige Separatsammlungen von gemischten Plastikabfällen aus Haushalten – obwohl sich viele eine solche wünschen. Der Grund: Nur wenn der Plastik richtig verwertet wird, ist ein Separatsammlung wirklich sinnvoll für die Umwelt. Nun hat der Kanton zusammen mit Plastikentsorgern Standards definiert. Gemeinden können von den Entsorgern die Einhaltung der Standards einfordern und so sicher sein, dass eine Separatsammlung ökologisch Sinn macht. Das dürfte dem Plastik-Recycling im Kanton Zürich einen Schub verleihen.
Über zehn Prozent des Abfalls in einem durchschnittlichen Kehrichtsack bestehen aus Plastik. Ausgangsmaterial für die Plastikproduktion ist Erdöl, ein nicht erneuerbarer Rohstoff. Bei der Verbrennung der Plastikabfälle in der Kehrichtverwertungsanlage wird zwar Strom und Fernwärme gewonnen, doch der Rohstoff geht unwiederbringlich verloren. Zudem wird bei der Herstellung und Verbrennung von Plastik CO2 freigesetzt, was zur Klimaerwärmung beiträgt. Es gibt also gute Gründe, Plastikabfälle nicht zu verbrennen, sondern neuen Kunststoff daraus zu machen. Trotzdem gibt es noch nicht in vielen Zürcher Gemeinden Separatsammlungen für Plastik. Denn Plastik-Recycling ist nicht in jedem Fall ökologisch sinnvoll. Nur wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, ist es besser, Plastikabfälle separat zu sammeln statt damit Strom und Wärme in einer Kehrichtverwertungsanlage zu erzeugen.
Gesammelter Plastik darf unter keinen Umständen im Meer landen
Wichtig für ein ökologisch sinnvolles Plastik-Recycling ist, dass ein möglichst hoher Anteil der gesammelten Kunststoffabfälle tatsächlich wieder für die Herstellung möglichst hochwertiger neuer Kunststoffprodukte verwendet werden kann. Heute liegt dieser Anteil bestenfalls bei 50 Prozent. Denn die Auftrennung des aus den verschiedensten Plastikarten zusammengesetzten Kunststoffabfalls zu sortenreinem, qualitativ hochstehendem Ausgangsmaterial für neuen Plastik ist technisch sehr anspruchsvoll. Der nicht verwertbare Restabfall darf unter keinen Umständen in fernen Ländern unsachgemäss abgelagert oder verbrannt werden, oder gar in die Umwelt gelangen – sonst sind Kunststoff-Separatsammlungen kontraproduktiv. Darum ist es entscheidend, dass der Kunststoff, der nicht in den Stoffkreislauf zurück gelangt, korrekt in einer Schweizer Entsorgungsanlage verwertet wird.
Sinnvolle Sammlungen einzuführen war bisher schwierig
Für die Entsorgung von Haushaltabfällen sind die Städte und Gemeinden zuständig. Sie können privaten Firmen die Erlaubnis erteilen, Kunststoffsammlungen in ihrer Gemeinde einzurichten. Viele Gemeinden würden dies auch gerne tun. Doch bisher war es für sie sehr schwierig zu beurteilen und zu überprüfen, ob das Entsorgungsunternehmen die Abfälle auch wirklich ökologisch sinnvoll verwertet. Nun schafft eine Vereinbarung zwischen der Baudirektion und dem Verein Schweizer Plastic Recycler (VSPR) Abhilfe. Entsorgungsunternehmen, welche in Zürcher Gemeinden eine Separatsammlung für Kunststoffabfälle etablieren möchten, können sich der Vereinbarung anschliessen. Damit verpflichten sie sich zur Einhaltung hoher Umweltweltstandards (siehe Zusatztext). Erteilen Städte und Gemeinden künftig die Bewilligung für eine Separatsammlung einem Unternehmen, das die Vereinbarung unterzeichnet hat, können sie sicher sein, wirklich etwas Gutes für die Umwelt zu tun. Das dürfte ökologisch sinnvollen Separatsammlungen von Kunststoffen im Kanton Zürich einen starken Schub verleihen. Genau dies jedenfalls ist die Idee hinter der Vereinbarung zwischen Kanton und Entsorgungsbranche.
Die Vereinbarung zwischen Kanton und Plastikverwertern
Die wesentlichen Punkte, zu deren Einhaltung sich Entsorgungsunternehmen verpflichten, welche die Vereinbarung unterzeichnen:
- Der Anteil des gesammelten Kunststoffs, der als Sekundärrohstoff (Kunststoffgranulat) zurück in den Kreislauf geht, soll mindestens 50% betragen und kontinuierlich steigen:
- bis 2025 auf 55%
- bis 2028 auf 60%
- bis 2030 auf 65% und mehr
- ab 2030: jährliche Zunahme, bis 70% erreicht sind
- bis 2025 auf 55%
- Die Qualität des Sekundärrohstoffs soll derjenigen von Primärrohstoff entsprechen.
- Die nicht verwertbaren Restmengen müssen korrekt in einer Schweizer Entsorgungsanlage verbrannt werden – etwa in einer Kehrichtverwertungsanlage oder in einem Zementwerk.
Um eine lückenlose Kontrolle über die Entsorgungswege von Plastikabfällen zu ermöglichen, hat der Verein Schweizer Plastic Recycler (VSPR) ein Lizenzsystem für die Entsorger aufgebaut. Die Erfüllung der oben genannten Kriterien müssen die lizenzierten Entsorgungsunternehmen im Rahmen eines Monitorings nachweisen und durch eine unabhängige Auditierung überprüfen lassen.