Umsetzung des geltenden Rechts - Rückschaffungen sind möglich
Medienmitteilung 03.12.2020
Der Vollzug des geltenden Ausländerrechts ist trotz der Corona-Situation möglich: Im Rahmen eines Sonderflugs des Bundes sind heute vier rechtskräftig abgewiesene Asylsuchende aus dem Kanton Zürich nach Tunesien zurückgeführt worden.
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Für den Kanton Zürich hat die Verlässlichkeit des Rechtsstaates höchste Priorität. «Dazu gehört nicht zuletzt, dass das geltende Ausländer- und Asylrecht auch in anspruchsvollen Zeiten korrekt und konsequent umgesetzt wird», hält Sicherheitsdirektor Mario Fehr fest.
Der Kanton Zürich kommt diesem Vollzugsauftrag nach. So ist es auch dank den Bemühungen des SEM wieder vermehrt möglich, Sonderflüge für Asylsuchende, die der Bund rechtskräftig weggewiesen hat, zu organisieren – vor zehn Tagen nach Albanien und heute nach Tunesien.
Im Rahmen dieses Sonderfluges konnten vier abgewiesene tunesische Asylsuchende aus dem Kanton Zürich zurückgeführt werden. Die zurückgeführten Personen waren zum Teil bereits lange in der Nothilfe, zeigten ein renitentes Verhalten oder waren straffällig.
Es war ein Ziel des neuen Asylrechts, den Vollzug von abgewiesenen Personen raschmöglichst umzusetzen. Verantwortlich dafür sind die Kantone. Sie sind von Gesetzes wegen zum Vollzug verpflichtet. Derzeit befinden sich 19 Personen in der Zuständigkeit des Kantons Zürich in Administrativhaft. Der Kanton Zürich kommt seinen Verpflichtungen auch im Asylbereich nach.