Verlegung Baltenswilerstrasse: «Lückenschluss Süd» soll in den Richtplan aufgenommen werden
Medienmitteilung 24.11.2020
Die Realisierung des Bahnprojektes Brüttenertunnel hat in Bassersdorf den Unterbruch der Kantonsstrasse zwischen Bassersdorf und Baltenswil zur Folge. Im Rahmen einer Zweckmässigkeitsbeurteilung wurden Ersatzlösungen für den Strassenverkehr gesucht und bewertet. Das Amt für Verkehr des Kantons Zürich beantragt nun die Variante «Lückenschluss Süd» als Bestandteil des SBB-Projekts für den Brüttenertunnel in den kantonalen Richtplan aufzunehmen. Die ursprünglich ebenfalls positiv bewertete Südumfahrung Bassersdorf wird aufgrund schwerwiegender Interessenskonflikte nicht weiterverfolgt.
Im Zuge der Realisierung des Brüttenertunnels sind Anpassungen am Strassennetz im Raum Basserdorf/Baltenswil nötig. Insbesondere muss die Kantonsstrasse zwischen Baltenswil und Basserdorf verlegt werden. Im Rahmen der Zweckmässigkeitsbeurteilung «Korridorstudie: Verlegung Baltenswilerstrasse Bassersdorf» wurden im Frühjahr 2019 verschiedene Möglichkeiten geprüft und evaluiert. Dabei kristallisierten sich die beiden Varianten «Lückenschluss Süd» und «Südumfahrung kurz» als mögliche Ersatzverbindungen heraus, wobei letztere eine Fortsetzung der ersteren ist.
Für den anstehenden Entscheid über den Umfang des Eintrags der Verlegung der Baltenswilerstrasse in den kantonalen Richtplan wurden die Chancen und Risiken der beiden Varianten in einem grossräumigen Perimeter bezüglich Siedlung und Verkehr und insbesondere auch hinsichtlich der Wechselwirkungen mit parallelen Planungen in der Siedlungsentwicklung vertieft untersucht. Das Amt für Verkehr beantragt beim Kantonsrat im Rahmen der Revision 2020 des Kantonalen Richtplans die Variante «Lückenschluss Süd» als Ersatz für die unterbrochene Baltenswilerstrasse aufzunehmen. Die gewählte Variante unterstützt die kantonalen und regionalen Raumentwicklungsstrategien, weist gesamthaft geringe Auswirkungen auf Natur und Landschaft auf und beeinflusst das Verkehrsgeschehen und die Gebietsentwicklungen in den Nachbargemeinden nur wenig.
Südumfahrung widerspricht angestrebter Entwicklung
Eine Südumfahrung für Basserdorf wird durch den Kanton nicht mehr weiterverfolgt. Sie hätte zwar eine teilweise Entlastung der Ortsdurchfahrt Bassersdorf vom Durchgangsverkehr zur Folge, würde andererseits jedoch eine deutliche Kapazitätserhöhung im kantonalen Strassennetz und damit eine wesentliche Erhöhung der Attraktivität des motorisierten Verkehrs im Siedlungsraum zwischen der Autobahn A1 und dem Flughafen bewirken. Die daraus zu erwartenden Verkehrsverlagerungen auf den Hauptachsen in den Nachbargemeinden Kloten und Dietlikon stellen eine übermässige Belastung der dortigen, teilweise bereits überlasteten Infrastrukturen dar. Diese könnten durch flankierende Massnahmen nicht aufgefangen werden.
Gleichzeitig widerspricht eine verbesserte Erreichbarkeit mit dem motorisierten Individualverkehr dem Ziel, das Gebiet Steinacker in Kloten sowie die Gebiete Grindel und Bahnhof Bassersdorf Süd primär mit dem öffentlichen Verkehr zu erschliessen. Dies trifft auch dann zu, wenn die neuen Verkehrsströme am Rand der Entwicklungsgebiete vorbeiführen. Darüber hinaus besteht grundsätzlich Einigkeit darüber, dass sich eine neue Strasse in dem vorgesehenen Korridor zwischen Zürichstrasse und Klotenerstrasse negativ auf die Natur und Landschaft, den Freiraum, die Gewässer und das Grundwasser sowie die Lärmsituation auswirken würde.
Der Synthesebericht der Korridorstudie «Verlegung Baltenswilerstrasse Bassersdorf» und der Bericht «Strategie Infrastruktur Kloten-Bassersdorf» sind unter www.zh.ch/strassenprojekte verfügbar.