Mehr Klimaschutz bei Gebäuden
Medienmitteilung 08.05.2020
Der Regierungsrat legt dem Kantonsrat eine Gesetzesrevision vor: Die Wärmeversorgung neuer Häuser soll künftig CO2-frei sein – und sie sollen einen Teil ihres Stroms selbst produzieren.
Der Regierungsrat will mit der Anpassung der energetischen Normen für neue und bestehende Bauten einen entscheidenden Beitrag zum Klimaschutz leisten und beantragt dem Kantonsrat entsprechende Änderungen im Energiegesetz. Er nutzt dabei den energie- und klimapolitischen Spielraum, über den die Kantone hier verfügen – gemäss Bundesverfassung sind sie zuständig für Vorschriften im Gebäudebereich. Sie können beispielsweise Regelungen für den Energieverbrauch und die Wärmeversorgung von Häusern treffen, also für die Heizung, Kühlung und Warmwasseraufbereitung. In diesem Bereich entstehen die meisten CO2-Emissionen – rund 40 Prozent sind es im Kanton Zürich und schweizweit. Entsprechend gross ist hier das Potential von Energieeffizienz- und Klimaschutzmassnahmen. Bei den vorgelegten Änderungen im Energiegesetz handelt es sich somit um eine der wirksamsten Klimaschutzmassnahmen, die der Kanton Zürich in eigener Kompetenz umsetzen kann. Eine markante Reduktion des CO2-Ausstosses wäre die Folge. Bei der beantragten Änderung des Energiegesetzes orientiert sich der Regierungsrat an den Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich 2014 (MuKEn 2014) – einem von den Kantonen gemeinsam erarbeiteten Gesamtpaket zur Harmonisierung der kantonalen Vorschriften im Energiebereich.
Neubauten: CO2-neutrale Wärme und eigene Stromproduktion
Der Gesetzesentwurf des Regierungsrats verlangt, dass neue Bauten möglichst wenig Energie benötigen und die Kälte- und Wärmeerzeugung CO2-neutral erfolgt. Neubauten sollen zudem in Zukunft einen Teil des von ihnen benötigten Stroms selbst produzieren. In der Regel dürfte dies mittels einer Photovoltaik-Anlage auf dem Dach oder in der Fassade geschehen. Das Potenzial für die Produktion von Solarstrom auf den Gebäudeflächen im Kanton Zürich ist gross und noch zu wenig genutzt, obwohl sie durchaus wirtschaftlich ist, sofern ein Teil des Stroms selbst genutzt wird.
Bei Ersatz: Möglichst keine fossilen Heizungen mehr
Das Gesetz setzt aber auch bei den bestehenden Bauten an. Hier werden noch zu viele Öl- und Gasheizungen durch neue, klimabelastende Öl- oder Gasheizungen ersetzt – aus kurzfristigen Kostenüberlegungen. Eine klimaneutrale Wärmepumpe hingegen erfordert zwar eine höhere Anfangsinvestition, diese zahlt sich aber wegen geringerer Unterhalts- und Betriebskosten über die gesamte Lebensdauer der Anlage häufig aus. Neu gilt darum eine Kostenbetrachtung über den gesamten Lebenszyklus einer Heizung und Warmwasseraufbereitungsanlage. Nur wenn sich zeigt, dass eine klimaneutrale Wärmeversorgung über ihre gesamte Lebensdauer mehr als 5 Prozent teurer wäre, darf nochmals eine Öl- oder Gasheizung eingebaut werden.
Mit Anpassungen im Energie- sowie Planungs- und Baugesetz will der Regierungsrat zudem das öffentliche Interesse an energetischen Verbesserungen und an Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien in der Interessenabwägung mit Schutzinteressen deutlich unterstreichen.
Förderbeiträge zur Abfederung
Ende März hat der Kantonsrat eine Vorlage des Regierungsrats zur finanziellen Unterstützung von Hauseigentümerinnen und Hauseigentümern bei Energieeffizienz-und Klimaschutz-Massnahmen an bestehenden Gebäuden gutgeheissen. Die Baudirektion sieht vor, aus dem neuen, erheblich aufgestockten Rahmenkredit Förderbeiträge für den Ersatz von Öl- und Gasheizungen durch klimaneutrale Wärmepumpen auszurichten. Mit diesen Förderbeiträgen werden die höheren Anfangsinvestitionen für eine Wärmepumpe abgefedert. So dürften sie, über die ganze Lebensdauer betrachtet, in aller Regel die Schwelle von 5 Prozent Mehrkosten gegenüber einer mit fossiler Energie betriebenen Heizung nicht überschreiten und für die allermeisten Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer im tragbaren Rahmen liegen. Erleichterungen und Ausnahmen sind vorgesehen, um Härtefälle zu vermeiden, etwa für ältere Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer mit begrenzten finanziellen Mitteln.
Volkswirtschaftliche Ziele und Klimaschutz im Einklang
Die erfreuliche Folge der beantragten Gesetzesänderung: Der Kanton Zürich wird in absehbarer Zeit nahezu frei sein von Öl- und Gasheizungen und damit seinem Klimaziel einen entscheidenden Schritt näherkommen. Nicht zu unterschätzen sind aber auch die volkswirtschaftlichen Effekte. Bei Investitionen in klimaneutrale anstelle von öl- und gasbetriebenen Heizsystemen bleibt die wirtschaftliche Wertschöpfung im Land, statt in die Förderländer von Erdöl und Erdgas abzufliessen. Zudem verleiht die Förderung innovativer Haustechnik-Systeme dem lokalen Gewerbe wertvolle Impulse. Diese sind in Zeiten der Corona-Krise von besonderer Bedeutung für die heimische Wirtschaft.
Elektroheizungen sind nicht mehr zeitgemäss
Die Änderung des Energiegesetzes sieht vor, die endgültige Ablösung von Elektroheizungen und -boiler durch energetisch sinnvollere Systeme einzuleiten. Bestehende ortsfeste elektrische Widerstandsheizungen zur Gebäudebeheizung und bestehende zentrale Elektroboiler, die ausschliesslich direkt elektrisch beheizt werden, sind bis 2035 durch Anlagen zu ersetzen, die den Anforderungen des geänderten Energiegesetzes entsprechen. Der Ersatz von Elektroheizungen und -boilern ist wichtig, da sie heute immer noch etwa 10 Prozent des im Winter knapper werdenden Stroms in der Schweiz verbrauchen. Dieser sollte sinnvollerweise aber für Wärmepumpen zur Verfügung stehen, die mit dem gleichen Strom etwa das Drei- bis Vierfache an Wärme produzieren.