Bericht zu Sans-Papiers im Kanton Zürich

Im Kanton Zürich leben schätzungsweise zwischen 2000 und 3700 Sans-Papiers, die die zeitlichen Voraussetzungen zur Anerkennung als Härtefall erfüllen würden. Zu dieser Einschätzung kommt eine wissenschaftliche Studie, die das Migrationsamt des Kantons Zürich und das Amt für Wirtschaft und Arbeit gemeinsam in Auftrag gegeben haben. Ein Grossteil der Sans-Papiers kam zur Aufnahme einer Arbeit in die Schweiz.

Sans-Papiers im Kanton Zürich

Sans-Papiers im Kanton Zürich
Sans-Papiers im Kanton Zürich
Herausgeber/in
Sicherheitsdirektion, Volkswirtschaftsdirektion
Publikationsdatum
März 2020

Im Auftrag des Migrationsamts und des Amts für Wirtschaft und Arbeit des Kantons Zürich haben Ecoplan und KEK Beratung die Zahl und die Situation der im Kanton Zürich lebenden Sans-Papiers untersucht. Als Sans-Papiers gelten Personen, die sich ohne Aufenthaltsbewilligung mehr als einen Monat und für eine nicht absehbare Zeit in der Schweiz aufhalten.

Grosser Anteil aus Ländern Lateinamerikas

Der Bericht, der heute veröffentlicht worden ist, geht davon aus, dass im Kanton Zürich rund 19'000 Sans-Papiers leben. Demnach stammt die grösste Gruppe aus Lateinamerika. Der Bericht zeigt weiter auf, dass Personen zwischen 26 und 35 Jahren die grösste Altersgruppe darstellen. Die grosse Mehrheit der Sans-Papiers dürfte im Kanton Zürich alleinstehend sein.

Privathaushalte als häufigste Arbeitgeber

Wie in der gesamten Schweiz ist auch im Kanton Zürich die grosse Mehrheit der Sans-Papiers erwerbstätig. Der Arbeitsmarkt ist der wichtigste Pull-Faktor für Sans-Papiers im Kanton Zürich und Privathaushalte sind ihre häufigsten Arbeitgeber. Gut ein Drittel dürfte in diesem Bereich beschäftigt sein. Eine weitere Branche mit vielen beschäftigten Sans-Papiers dürfte das Kleingewerbe mit Coiffeur-, Beauty-, Reinigungs- oder Umzugsbetrieben sein. Die Arbeitssituation entspricht dabei typischerweise nicht den orts- und branchenüblichen Bedingungen. Sans-Papiers beanspruchen ärztliche Unterstützung meist nur im Notfall aufgrund der oft fehlenden Krankenversicherung und der Angst vor der Entdeckung ihres nicht legalen Aufenthaltsstatus. Der Zugang der Sans-Papiers zur Gesundheitsversorgung ist im Kanton Zürich besser gewährleistet als in den umliegenden Deutschschweizer Kantonen.

Migrationsamt prüft Härtefallgesuche

Gemäss dem Bericht leben zwischen 2000 und 3700 Sans-Papiers seit mindestens zehn Jahren im Kanton Zürich und erfüllen damit die zeitlichen Voraussetzungen für eine Härtefallregelung. Zusätzlich müssen folgende gesetzlich vorgegebene Kriterien berücksichtigt werden: Die Rückkehr ins Heimatland muss unzumutbar sein, die Identität ist offenzulegen, und die Person muss in der Schweiz gut integriert sein. Das Migrationsamt prüft auf Begehren individuelle Härtefallgesuche. Die vom Regierungsrat eingesetzte Härtefallkommission nimmt in der Folge zur Beurteilung des Migrationsamts Stellung. Härtefallbewilligungen müssen schliesslich vom Bund genehmigt werden. 

Ansprechpersonen für Medien

Urs Betschart

Amtschef Migrationsamt, Sicherheitsdirektion


+41 43 259 86 01

Donnerstag, 19. März 2020, von 10 bis 11.30 Uhr

Dr. Aniela Wirz

Amt für Wirtschaft und Arbeit, Volkswirtschaftsdirektion


+41 43 259 49 65

Donnerstag, 19. März 2020, von 10 bis 11.30 Uhr