Arbeitsmarkt weiterhin jahreszeitlich geprägt
Medienmitteilung 10.02.2020
Unter dem Einfluss der Jahreszeit stieg im Januar die Arbeitslosenquote im Kanton Zürich um 0,1 Prozentpunkte auf 2,4 Prozent. Die konjunkturellen Aussichten für die kommenden Monate haben sich etwas aufgehellt.
Ende Januar waren 20›364 Personen bei den Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) des Kantons Zürich arbeitslos gemeldet, 735 Personen mehr als im Vormonat. Die Arbeitslosenquote erhöhte sich um 0,1 Prozentpunkte auf 2,4 Prozent und liegt damit wieder auf dem Niveau des Vorjahres.
Der Anstieg ist zum grössten Teil auf um diese Jahreszeit üblichen saisonalen Einflüsse zurückzuführen. Negative konjunkturelle Einflüsse hatten nur einen geringen Anteil an der Zunahme der Arbeitslosigkeit. Den grössten Anstieg an Arbeitslosen verzeichneten die saisonal geprägten Branchen Gastgewerbe (+121) sowie Detailhandel (+100). Weiter verzeichnete die Branche der freiberuflichen, technischen und wissenschaftlichen Dienstleistungen (+75) vor allem konjunkturbedingt mehr Arbeitslose.
Bei den Berufsgruppen verzeichneten die Hilfsarbeitskräfte (+569) den stärksten Anstieg, gefolgt von den Bürokräften und verwandten Berufen (+246). Weiter waren bei den Betreuungsberufen (+189) deutliche Zunahmen zu verzeichnen, dies überwiegend im Bereich Kinder- Haus- und Familienbetreuung.
Arbeitsmarkt startet gut ins neue Jahr
Die negativen konjunkturellen Auswirkungen auf den Zürcher Arbeitsmarkt haben sich im Januar wieder etwas abgeschwächt. Einzelne Teilbranchen der Dienstleistungen und der Industrie sind jedoch weiterhin von der schwächeren Konjunktur betroffen. Die Aussichten für die kommenden Monate hellen sich jedoch bereits wieder auf. Alle Zürcher Branchen vermelden gemäss Umfragen der Konjunkturforschungsstelle KOF eine gute Geschäftslage zu Jahresbeginn mit positiven Erwartungen für das erste Halbjahr 2020.
Neue statistische Berufsnomenklatur
Ab Januar 2020 löst eine neue Berufsnomenklatur («CH-ISCO-19») die bisher in der Arbeitslosenstatistik verwendete Berufskategorisierung ab. Mit der neuen Klassifizierung werden die Berufe vorrangig nach Qualifikationsniveau unterschieden (z.B. Akademiker, Techniker oder Hilfsarbeitskräfte) und weniger nach Wirtschaftsbranchen, wie dies bisher der Fall war. Die neue Kategorisierung ist auch Grundlage für die seit 1. Januar 2020 aktualisierte Liste der Berufsarten, für welche die Stellenmeldepflicht gilt.