«Gesundheitsversorgungsbericht 2019»: Fallzahlen und EFAS im Fokus
Medienmitteilung 08.01.2020
Die Zahl der stationären Fallzahlen ist 2018 weiter gesunken. Das zeigen die Daten des heute veröffentlichten und von Gesundheitsdirektorin Natalie Rickli vorgestellten «Gesundheitsversorgungsbericht 2019». Neben den Auswertungen zu den Fallzahlen beleuchtet der Bericht die Position des Kantons Zürich zur einheitlichen Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen (EFAS).
Die Gesundheitsdirektion hat heute den Gesundheitsversorgungsbericht 2019 veröffentlicht. Wie jedes Jahr werden die neusten Zahlen und Erkenntnisse zur somatischen Akutversorgung, Rehabilitation und Psychiatrie präsentiert. Die Informationen, welche im Gesundheitsversorgungsbericht 2019 zu finden sind, zeigen eindrucksvoll das Spektrum der Zürcher Gesundheitsversorgung auf.
Fallzahlentwicklung
Die Zahl der stationären Fallzahlen ist seit 2017 gesunken, wobei vor allem in der akutsomatischen Versorgung ein Rückgang zu beobachten ist. Die Gesundheitsdirektion hat die Entwicklung analysiert und festgestellt, dass die Entwicklung zu einem Teil auf die konsequente Umsetzung der Vorgabe «ambulant vor stationär» durch die Spitäler zurückgeht. 2018 wurden rund 3'300 stationäre Behandlungen in den ambulanten Bereich verschoben. Der Gesundheitsversorgungsbericht zeigt, dass diese neu mehrheitlich ambulant im Spital und nicht in Arztpraxen durchgeführt wurden (siehe Bericht Seite 19/20). Doch auch über die «ambulant vor stationär»-Vorgaben hinaus, wurden seit 2017 weniger Patientinnen und Patienten stationär behandelt. Insbesondere sind Rückgänge bei stationären Behandlungen von unter 65jährigen sowie (halb)privat versicherten Personen zu beobachten (siehe Bericht Seite 22/23).
Einheitliche Finanzierung der Gesundheitsleistungen (EFAS)
Ein spezielles Kapitel ist der nationalen Vorlage einer einheitlichen Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen (EFAS) gewidmet. Der Regierungsrat bietet grundsätzlich Hand zu EFAS. Die aktuelle Gesetzesvorlage des Nationalrates muss aber in verschiedenen Punkten nachgebessert werden. Wenn die Kantone den ambulanten Sektor künftig mitfinanzieren sollen, müssen sie das ambulante Versorgungsangebot auch gezielt steuern können. Ein weiterer gewichtiger Nachteil der aktuellen Vorlage betrifft die fehlende Transparenz und Kontrollmöglichkeiten für die Kantone über die korrekte Rechnungsstellung der Leistungserbringer. Indem der Pflegebereich (Pflegeheime und Spitex) aus der einheitlichen Finanzierung ausgeklammert wird, werden zudem neue Fehlanreize an der Schnittstelle zwischen Spitalaufenthalt und Langzeitpflege geschaffen, was dem Ziel einer bestmöglichen und kosteneffizienten Versorgung für Zürcher Patientinnen und Patienten über die gesamte Behandlungskette hinweg entgegensteht (siehe Bericht Seite 29 bis 30).
Wie jedes Jahr greift der Bericht neben der Aktualisierung der jährlichen Auswertungen einige neue Themen auf und stellt diese kurz dar. So wird im aktuellen Bericht das neue Leistungsgruppenmodell Psychiatrie vorgestellt, das in der Spitalplanung 2023 angewendet werden wird.
Der «Gesundheitsversorgungsbericht 2019» ist als PDF unter gd.zh.ch/gesundheitsversorgungsbericht verfügbar. In gedruckter Form kann er bei der Gesundheitsdirektion (E-Mail an: gesundheitsversorgung@gd.zh.ch) bestellt werden.