Strafbefehl im Zusammenhang mit dem Angriff auf Hans Fehr

Die Staatsanwaltschaft Zürich-Sihl hat im Zusammenhang mit den Übergriffen auf Kantonsrat Hans Fehr am 5. März 2012 einen Strafbefehl gegen einen 34-jährigen Schweizer wegen einfacher Körperverletzung erlassen. Das Verfahren gegen weitere Beteiligte wurde sistiert.

Im Vorfeld der SVP-Albisgütlitagung vom 21. Januar 2011 wurde Kantonsrat Hans Fehr von schwarz vermummten Personen angegriffen, zu Boden geworfen und mit Faustschlägen und Fusstritten traktiert. Die Angreifer, deren Identität bis heute nicht feststeht, gehörten mutmasslich der autonomen linken Szene an.

Eine weitere Person folgte Hans Fehr, nachdem die Angreifer von ihm abgelassen hatten und dieser seinen Weg fortsetzen konnte, und versetzte ihm einen Faustschlag auf den Kopf. Dabei erlitt der Angegriffene massive Kopfschmerzen. Die Identität des Angreifers konnte dank polizeilicher Ermittlungen der Stadtpolizei festgestellt werden, und der Betreffende wurde am 9. Februar 2011 verhaftet (vgl. Medienmitteilung der Staats-anwaltschaft vom 11. Februar 2011). Der Beschuldigte, ein 34-jähriger, nicht der auto-nomen Szene angehöriger Schweizer, ist geständig. Die Staatsanwaltschaft Zürich-Sihl hat gegen ihn einen Strafbefehl wegen einfacher Körperverletzung erlassen und ihn mit einer bedingten Freiheitsstrafe von 6 Monaten bestraft.

Das Strafverfahren gegen die weiteren Beteiligten ist sistiert worden, bis neue Er-kenntnisse zu deren Identität vorliegen.

Auskunft im Rahmen dieser Mitteilung erteilt Staatsanwalt Markus Imholz am 3. April 2012 von 10.30 Uhr bis 12.00 Uhr unter Telefon 044 248 23 96

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