Straflose Selbstanzeige und Abschaffung der Pauschalsteuer zeigen Wirkung

Die so genannte Mini-Steueramnestie hat im Kanton Zürich zu einer sprunghaften Zunahme der Selbstanzeigen geführt: Gegenüber dem Vorjahr hat sich die Zahl vervierfacht, und die Nachsteuern erreichen das Zehnfache früherer Jahre. Folgen hat auch die Abschaffung der Pauschalbesteuerung: Gegenüber Ende 2008 ist beinahe jeder zweite Pauschalbesteuerte aus dem Kanton Zürich weggezogen.

Bis zum Jahr 2009 registrierte das Steueramt des Kantons Zürich pro Jahr jeweils etwa 350 Selbstanzeigen von Steuerpflichtigen. Seit Anfang 2010 haben diese die Möglichkeit, hinterzogene Einkommen und Vermögen straflos offenzulegen. Davon haben im ersten Jahr nach der Einführung rund 1400 Steuerpflichtige – fast ausschliesslich natürliche Personen – Gebrauch gemacht, was dem Vierfachen der Vorjahre entspricht. In drei Vierteln aller Fälle ging es um nicht deklarierte Vermögenswerte wie Bankkonti, Wertschriftendepots, ausländische Liegenschaften, Stiftungsvermögen, Darlehensguthaben, Bargeld und Gold sowie die dazugehörigen Erträge. Die übrigen Fälle betreffen bisher nicht versteuerte Einkommen, darunter Löhne, Honorare und Renten sowie Miet- und Pachterträge.

666 Millionen Franken Vermögen aufgetaucht

Von den 1400 Selbstanzeigen hat das Steueramt bereits knapp 1000 Fälle bearbeitet. Die betreffenden Steuerpflichtigen müssen dank der Mini-Steueramnestie weder eine Busse noch – im Falle von Steuerbetrugs – eine Strafe gewärtigen. Hingegen müssen sie die Nachsteuern für die letzten zehn Jahre bezahlen. Diese Nachsteuern bringen dem Kanton und den Gemeinden für das Jahr 2010 nun insgesamt 60 sowie dem Bund weitere rund 15 Millionen Franken ein. Dies entspricht etwa dem Zehnfachen der bisher aus Selbstanzeigen vereinnahmten Nachsteuern und Bussen. In etwa einem Dutzend Fälle beliefen sich die Nachsteuern auf mehr als eine Million Franken.

Insgesamt kamen im vergangenen Jahr 666 Millionen Franken an bisher nicht versteuerten Vermögenswerten zum Vorschein, die auch künftig in die Steuererklärungen einfliessen werden und somit nachhaltig sind. Zusammengezählt für alle zehn Steuerperioden konnte das Steueramt auf Grund von Selbstanzeigen rund 135 Millionen Franken Einkommen und 4,78 Milliarden Franken Vermögen besteuern.

 
bis 2009 pro Jahr
für 2010
Einkommen insgesamt 15 - 20 Mio. Franken 135 Mio. Franken
Vermögen insgesamt 400 - 500 Mio. Franken 4'783 Mio. Franken
Nachhaltig aufgedeckte hinterzogene Vermögenswerte 100 - 200 Mio. Franken 666 Mio. Franken

Fast die Hälfte der Pauschalbesteuerten weggezogen

Auf Grund eines Volksentscheids hat der Kanton Zürich per 1. Januar 2010 die bisherige Besteuerung nach dem Aufwand, die sogenannte Pauschalbesteuerung, abgeschafft. Von den 201 Steuerpflichtigen, die Ende 2008 nach dem Aufwand besteuert wurden, haben bis Ende letzten Jahres 92 den Kanton Zürich verlassen, wobei mehr als die Hälfte, nämlich 51, ihren Wohnsitz im Kanton bereits im Jahr 2009 aufgegeben hat. Insgesamt ist damit beinahe jeder zweite Pauschalbesteuerte aus dem Kanton Zürich weggezogen. Davon haben rund 70 Prozent in andere Schweizer Kantone gewechselt.

Die Pauschalbesteuerten aus dem Kanton Zürich haben im Jahr 2008 rund 32 Millionen Franken an Steuern abgeliefert (Bund, Kanton und Gemeinden). Über die Auswirkungen der Abschaffung der Pauschalbesteuerung auf den Steuerertrag können derzeit keine Angaben gemacht werden. Diejenigen Steuerpflichtigen, die ihren Wohnsitz im Kanton beibehalten haben, werden ihre ordentliche Steuererklärung für das Jahr 2010 erst im Laufe des Jahres 2011 einreichen.

(Medienmitteilung der Finanzdirektion)

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