Wahlen 2011
Medienmitteilung 07.10.2010
Der Regierungsrat hat die Erneuerungswahl für die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates für die Amtsdauer 2011 bis 2015 auf Sonntag, 3. April 2011, angeordnet und verschiedene Rahmenbedingungen für die Wahl festgelegt. Unter anderem können die Stimmberechtigten bis spätestens Dienstag, 25. Januar 2011, die Wahlvorschläge für die Kantonsratswahlen einreichen.
Die Verteilung der 180 Sitze des Parlamentes auf die Wahlkreise erfolgt nach der Verfügung der Direktion der Justiz und des Innern vom 8. Juni 2010. Die Stimmberechtigten können Wahlvorschläge mit einer Kopie der Präsidentin bzw. dem Präsidenten der Kreiswahlvorsteherschaft bis spätestens Dienstag, 25. Januar 2011, 16 Uhr, einreichen. Für die sechs Wahlkreise der Stadt Zürich ist die Stadtpräsidentin von Zürich auch die Präsidentin der Kreiswahlvorsteherschaft. Im Kreis Winterthur Stadt ist dies der Stadtpräsident von Winterthur, im Kreis Winterthur Land der Gemeindepräsident von Elgg. Die übrigen Wahlkreise entsprechen den Kantonsbezirken: In diesen Kreisen übernimmt die jeweilige Präsidentin oder der jeweilige Präsident des Bezirkshauptortes das Amt der Präsidentin oder des Präsidenten der Kreiswahlvorsteherschaft.
Jeder Wahlvorschlag (Liste mit allen zur Wahl vorgeschlagenen Personen) muss eine klare Bezeichnung tragen. Die Liste darf maximal so viele Namen von Personen umfassen, wie im jeweiligen Wahlkreis wählbar sind. Kein Name darf mehr als zweimal aufgeführt sein. Zu jeder Kandidatin und jedem Kandidaten muss der Name, der Vorname, das Geschlecht, das Geburtsdatum, der Beruf und die Adresse angegeben sein. Zudem muss den Wahlvorschlägen die schriftliche Erklärung der Vorgeschlagenen beiliegen, dass sie die Kandidatur annehmen. Mindestens 30 Stimmberechtigte mit politischem Wohnsitz im entsprechenden Wahlkreis müssen den Wahlvorschlag handschriftlich unterzeichnen (Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse).
Listenverbindungen sind nicht zulässig. Für die Zuteilung der Sitze werden Listengruppen gebildet. Dabei bilden die Listen aller Wahlkreise eine Listengruppe, wenn sie in allen Wahlkreisen die gleiche Bezeichnung haben (pro Wahlkreis maximal eine Liste) und wenn die Vertreterinnen oder Vertreter der Unterzeichnenden der Listen eine entsprechende schriftliche Erklärung gegenüber dem kantonalen Wahlbüro abgeben. Andernfalls sind die Listen mit unterschiedlichen Bezeichnungen zu versehen. Listenbezeichnungen mit unter-schiedlichen Zusatzangaben in der gleichen Listengruppe sind somit ausgeschlossen.
Listen, die in der laufenden Amtsdauer im Rat vertreten sind, erhalten Listennummern in der Reihenfolge ihrer Stärke im Rat. Bei gleicher Sitzzahl entscheidet die alphabetische Reihenfolge der Listenbezeichnungen. Den übrigen Listen wird unter Aufsicht des Vorstehers der Direktion der Justiz und des Innern durch Losentscheid eine Listennummer zugewiesen. Listen aus verschiedenen Wahlkreisen, aber mit gleicher Bezeichnung, erhalten dieselbe Listennummer. Das Los wird unter Aufsicht des Vorstehers der Justiz und des Innern am Donnerstag, 10. Februar 2011, 9 Uhr, im Konferenzzentrum Walcheturm, Stampfenbachplatz, Zürich, gezogen. Das kantonale Wahlbüro teilt den Vertreterinnen und Vertretern der Wahlvorschläge sowie den Kreiswahlvorsteherschaften die Listennummern bis am Freitag, 11. Februar 2011 mit. Die Vertreterinnen und Vertreter der Wahlvorschläge sowie die Delegierten der Kreiswahlvorsteherschaften werden eingeladen, an der Auslosung teilzunehmen.
Die Formulare für die Wahlvorschläge können auf der Internetseite des Statistischen Amtes heruntergeladen oder beim Statistischen Amt des Kantons Zürich, Bleicherweg 5, 8090 Zürich, Telefon 044 225 12 25, bezogen werden.
Kandidaturen für den Regierungsrat müssen nicht angemeldet werden, da die Mitglieder des Regierungsrates im Mehrheitswahlverfahren (Majorzsystem) gewählt werden. Wählbar ist jede stimmberechtigte Person mit politischem Wohnsitz im Kanton Zürich.
(Medienmitteilung des Regierungsrates)
Hinweis
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